HIV-Infektion / AIDS-Erkrankung
Humanes Immundefizienz-Virus (HIV) bedeutet konkret: menschliches Abwehr-Schwäche-Virus. Es schwächt die Fähigkeit des Körpers, Krankheitserreger wie Bakterien, Pilze oder Viren zu bekämpfen. Im schlimmsten Fall treten dann bestimmte lebensbedrohliche Erkrankungen auf, zum Beispiel schwere Lungenentzündungen. Dann spricht man von Aids. Gegen das HI-Virus gibt es heute sehr wirkungsvolle Medikamente. Sie verhindern die Vermehrung des Virus im Blut. Durch die antiretrovirale Kombinationstherapie steigt die Lebenserwartung erkrankter Patienten, die Sterblichkeit wird dadurch gesenkt.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie HIV- oder Aids-Behandlung als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Sabine Kühn
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6610
Fax 069 24741-68816
qs.substitution(at)kvhessen(.)de
Ansprechpartner
Daniela Sommer
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6075
Fax 069 24741-68816
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Ansprechpartner
Katrin Miceli
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6747
Fax 069 24741-68816
qs.substitution(at)kvhessen(.)de