Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

IIn Deutschland darf nicht jede vertragsärztliche und psychotherapeutische Leistung automatisch durchgeführt und abgerechnet werden. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Abklärungskolposkopie ist eine Genehmigung erforderlich. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Diese Genehmigung können Vertragspraxen und ermächtigte Einrichtungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) beantragt werden.

Gelbfieberimpfung

Die Gelbfieberimpfung wird für Reisen in Gelbfieber-Infektionsgebiete von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen und ist teilweise bei der Einreise von Ziel- oder Transitländern vorgeschrieben. Bei Gelbfieber handelt es sich um eine akute, fieberhafte Viruserkrankung, die vor allem in den tropischen Gebieten Afrikas und Südamerikas verbreitet ist. Übertragen wird das Virus durch den Stich der so genannten „Gelbfieber-Mücke“. 

Ärztinnen und Ärzte können die Gelbfieberimpfung als berufsbedingte Impfung und berufsbedingte Reiseimpfung seit dem 1. Januar 2020 erbringen und über die hessenspezifische Gebührenordnungsposition (GOP) 89131Y abrechnen.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie die Gelbfieberimpfung (GOP 89131Y) als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)  dies zunächst zulassen. Mitglieder weisen der KVH die Genehmigung mittels Formular nach.

zuletzt aktualisiert am: 25.09.2024

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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