Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jede vertragsärztliche und psychotherapeutische Leistung automatisch durchgeführt und abgerechnet werden. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Abklärungskolposkopie ist eine Genehmigung erforderlich. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Diese Genehmigung können Vertragspraxen und ermächtigte Einrichtungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) beantragt werden.

Dünndarm-Kapselendoskopie

Die Dünndarm-Kapselendoskopie ist ein bildgebendes Verfahren, das Aufschluss über den Zustand der Schleimhaut im Verdauungstrakt gibt. Der Patient verschluckt eine Kamerakapsel (Pill-Cam). Auf ihrem Weg durch den Magen-Darm-Kanal nimmt diese automatisiert Bilder der Schleimhaut auf und sendet sie nach außen an einen tragbaren Datenrekorder. Später können die Bilder auf krankhafte Veränderungen hin beurteilt werden.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie die Dünndarm-Kapselendoskopie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

*KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Antje Andres

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6584
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.6(at)kvhessen(.)de

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