Akupunktur
Bei der Akupunktur werden Nadeln in definierte Punkte auf der Körperoberfläche eingestochen, um Beschwerden zu heilen oder zu bessern.
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie Akupunktur als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Anna Sophie Zebi, Merhawi Tewolde, Elena Schleining & Bianca Knaus
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7216
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.9(at)kvhessen(.)de