Weiterbildungsverbünde
Weiterbildungsverbünde sind regionale Zusammenschlüsse von stationären und ambulanten Weiterbildern. Sie sollen die ärztliche Versorgung innerhalb der Region sicherstellen. Die KVH fördert sie mit Zuschüssen.
Wer kann gefördert werden?
Weiterbildungsverbünde, die von der KVH und der Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin anerkannt sind und darüber hinaus die Förderkriterien erfüllen.
Was muss ich tun, um gefördert zu werden?
Sie müssen einen Antrag stellen. Bitte beantragen Sie die Förderung unbedingt, bevor Kosten entstehen.
Wie hoch ist die Förderung?
Sollte Ihr Antrag bewilligt werden, müssen Sie nach dem Zustandekommen der Kosten einen detaillierten Verwendungsnachweis einreichen. Anschließend werden die Kosten bis zur jeweiligen maximalen Förderhöhe erstattet.
- Homepage-Kosten: maximal 2.000 Euro einmalig
- Flyer-Kosten: maximal 1.000 Euro einmalig
- Personalkosten: maximal 300 Euro monatlich
- Sachkosten: maximal 1.000 Euro jährlich
- Fahrtkosten: maximal 1.000 Euro jährlich für fachärztliche Weiterbildungsverbünde
- Kindertagesstättenkosten: maximal 300 Euro monatlich für eine Kindertagesstätte des Krankenhauses
Die genauen Konditionen regelt Kapitel 6.8 der Sicherstellungsrichtlinie.
Was Sie beachten müssen, um gefördert werden zu können, erklärt das Merkblatt WBV.
Ansprechpartner
Weiterbildung Allgemeinmedizin
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Förderung Weiterbildung
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7050
Fax 069 24741-68843
foerderung-allgemeinmedizin(at)kvhessen(.)de