Fachärztliche Weiterbildung bei drohender Unterversorgung
Im Rahmen ihres Sicherstellungsauftrags fördert die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) in bestimmten Fällen die fachärztliche Weiterbildung in festgelegten Fachgebieten. Dies gilt für Regionen mit festgestellter Unterversorgung oder festgestellter drohender Unterversorgung. Weiterbildungsbefugte Praxen von Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), die planen, sich in diesen Regionen zukünftig vertragsärztlich niederzulassen, können die Förderung beantragen.
Wer kann gefördert werden?
- Antragsberechtigt sind Weiterbildungspraxen, deren Hauptsitz im gemäß Landesausschuss unterversorgten oder drohend unterversorgten Planungsbereich liegt und die Ärzte in Weiterbildung in einem förderfähigen Fachgebiet gemäß Anlage I der „Richtlinie zur Förderung weiterer fachärztlicher Weiterbildungen“ beschäftigen.
- Förderberechtigt sind Ärzte in Weiterbildung, die sich verpflichten spätestens vier Jahre nach Ende des Förderzeitraums die Facharztprüfung erfolgreich abzuschließen und spätestens sechs Jahre nach Ende des Förderzeitraums in dem gleichen Planungsbereich vertragsärztlich tätig zu werden.
Was muss ich tun, um gefördert zu werden?
Sie müssen einen Antrag stellen. Bitte beantragen Sie die Förderung vor Beginn der Beschäftigung des Arztes in Weiterbildung.
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Förderhöhe richtet sich nach der „Richtlinie zur Förderung weiterer fachärztlicher Weiterbildungen“.
Die genauen Konditionen regelt Kapitel 3.6 der Sicherstellungsrichtlinie.
Was Sie beachten müssen, um gefördert werden zu können, erklärt das Merkblatt Förderung fachärztlicher Weiterbildung bei (d)UV.
Ansprechpartner
Förderung SiRiLi
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Förderung Weiterbildung
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7050
Fax 069 24741-68843
sirili(at)kvhessen(.)de