Änderungen am HVM gemäß 87b SGB V ab Q1/2025 – VV-Beschluss vom 15.03.2025

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen hat in ihrer Sitzung am 15.03.2025 Änderungen am Honorarverteilungsmaßstab (HVM) gem. § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V beschlossen.

Fassung vom: 15. März 2025
Inkrafttreten: 1. Januar 2025 
Veröffentlicht am: 20. März 2025

Hier finden Sie die Veröffentlichung der HVM-Änderung aus der Vertreterversammlung vom 15.03.2025, gültig ab Quartal 1/2025.

zuletzt aktualisiert am: 20.03.2025

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