Änderungen am Honorarverteilungsmaßstab (HVM) gemäß § 87b SGB V ab Q1/2025

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen hat in ihrer Sitzung am 14.12.2024 Änderungen am Honorarverteilungsmaßstab (HVM) gem. § 87b Abs. 1 S. 2 SGB V beschlossen.

Hier finden Sie die Veröffentlichung der HVM-Änderung aus der Vertreterversammlung vom 14.12.2024, gültig ab Quartal 1/2025.

zuletzt aktualisiert am: 20.12.2024

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