Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rechnen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihr Honorar einmal im Quartal nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ab, die die Daten prüft und sie zur Vergütung an die Krankenkasse des Patienten weiterleitet.

Quartalsabrechnung abgeben

Quartalsende. Es gilt, die Abrechnung zu finalisieren und an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) zu übermitteln. Die folgenden Schritte führen zum Ziel.

Neu: Unser KV-SafeNet*-Portal hat ein Update erhalten! Sie profitieren jetzt von einem modernen, benutzerfreundlichen Design und klareren Texten, die Ihnen den Umgang mit dem Portal noch einfacher machen. Besonders praktisch ist die neue Übersicht, die Ihnen eine schnelle Einsicht in Ihre übermittelten Test- und Echtabrechnungen ermöglicht. Damit Sie Ihre Abrechnungen noch reibungsloser übermitteln können, steht Ihnen unsere umfassende Anleitung „Abrechnung übermitteln – so funktioniert's“ zur Seite. Besuchen Sie das Portal und erleben Sie die neuen Verbesserungen selbst!

 

In drei Schritten zur Abrechnung

*KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.

zuletzt aktualisiert am: 22.10.2024

Start Testabrechnung

16. September 2024 Quartal 3/2024

16. Dezember2024 Quartal 4/2024

17. März2025 Quartal 1/2025

16. Juni2025 Quartal 2/2025

Abgabetermine Echtabrechnung

10. Oktober 2024 Quartal 3/2024

10. Januar 2025 Quartal 4/2024

10. April 2025 Quartal 1/2025

10. Juli 2025 Quartal 2/2025

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Europa-Allee 90
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Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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Abrechnung

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Ansprechpartner

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Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt

Gutleutstraße 114
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