Krankenversicherung: Im Ausland Versicherte
Bei Patientinnen und Patienten, die im Ausland krankenversichert sind und während ihres Aufenthalts in Deutschland erkranken, müssen alle Unterlagen der Krankenversicherten direkt an die deutsche aushelfende Krankenkasse versendet werden (Auslandsabkommen). Die Unterlagen unbedingt vollständig und gut lesbar mit Arztstempel, Unterschrift und Datum versehen. Nur dann zahlen die Kostenträger für diese Patientinnen und Patienten.
Brexit: Infos für Praxen, die Personen aus dem Vereinigten Königreich behandeln
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) teilt kurzfristig mit, dass „vorläufig alle Europäischen Krankenversicherungskarten (EHIC) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEB) aus dem Vereinigten Königreich zu akzeptieren sind“.
Grund ist das Abkommen, das die Europäische Union (EU) und das Vereinigte Königreich Ende des Jahres 2020 ausgehandelt haben.
Aufgrund seines Austritts wird das Vereinigte Königreich zusätzlich wie geplant eine neue EHIC ohne EU-Logo ausgeben: Citizens‘ Rights (CRA) EHIC. Auch für Studierende aus dem Vereinigten Königreich wird es eine neue Karte ohne EU-Logo geben.
Das Europäische Parlament (EP) hat am 28. April 2021 mit Mehrheit dem Brexit-Abkommen zugestimmt und ist demnach am 1. Mai 2021 in Kraft getreten.
Die KBV wird ihre Praxisinformation „Checkliste für die Praxis" zur Abrechnung bei Patientinnen und Patienten, die im Ausland krankenversichert sind, aufgrund der aktuellen Entwicklung anpassen.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt