Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderungen April 2025

Vergütung psychotherapeutischer Leistungen

Ab dem 1. April 2025 werden die Bewertungen psychotherapeutischer Leistungen – mit Ausnahme der Strukturzuschläge – nicht angepasst. Die Bewertungen der Strukturzuschläge der Gebührenordnungspositionen (GOP) 35571 (Zuschlag Einzeltherapie), GOP 35572 (Zuschlag Gruppentherapie) und GOP 35573 (Zuschlag Sprechstunde/ Akutbehandlung) im Unterabschnitt 35.2.3.1 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) werden abgesenkt.

Bewertungen überblicken

GOP

Kurzbeschreibung

Bewertung bis 31. März 2025

Bewertung ab 01. April 2025

35571

Zuschlag Einzeltherapie

 23,05 Euro* (186 Punkte)

  19,71 Euro* (159 Punkte)

35572

Zuschlag Gruppentherapie

 9,54 Euro* (77 Punkte)

  8,18 Euro* (66 Punkte)

35573

Zuschlag Sprechstunde / Akutbehandlung

11,77 Euro* (95 Punkte)

 10,04 Euro* (81 Punkte)

*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2025 (12,3934 Cent) 

Mehr Informationen

Die Bewertung psychotherapeutischer Leistungen im EBM wird jährlich überprüft. Auf Basis dieser Prüfung entscheiden Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband, ob und in welcher Form Anpassungen erforderlich sind. Grundlage hierfür sind unter anderem die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes (KSE) sowie Tarifsteigerungen für angestellte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

zuletzt aktualisiert am: 17.02.2025

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen