Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderungen Januar 2025

Psychotherapie: Sprechstunde und probatorische Sitzung per Video abrechnen

Seit dem 1. Januar 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Sprechstunden und probatorischen Sitzungen per Video abrechnen. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) wird damit rückwirkend an die Psychotherapie-Vereinbarung angepasst.

Zwar empfiehlt die Psychotherapie-Vereinbarung (§ 21) die erste Sprechstunde und probatorische Sitzung weiterhin im unmittelbaren persönlichen Kontakt durchzuführen, allerdings können Praxen in begründeten Fällen hiervon abweichen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Patientin oder der Patient dies ausdrücklich wünscht oder ein Aufsuchen der Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Leistungen neu per Video abrechnen

Ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung ist seit dem 1. Januar keine zwingende Voraussetzung mehr, bevor Praxen psychotherapeutische Leistungen per Video durchführen können.

Folgende Gebührenordnungspositionen (GOP) können Praxen neu per Video abrechnen:

  • 35100V (Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände)
  • 35120V (Hypnose)
  • 35150V, W (Probatorische Sitzung)
  • 35151V, W (Psychotherapeutische Sprechstunde)
  • 35163A, T, V, W bis 35168A, T, V, W (Probatorische Sitzungen im Gruppensetting)
  • 35602V (Anwendung und Auswertung von projektiven Verfahren)
  • 30930V (Krankheitsspezifische neuropsychologische Diagnostik mittels Testverfahren)
  • 30931V (Probatorische Sitzung, Neuropsychologische Therapie)

Rechnen Praxen die GOP im Rahmen einer Videosprechstunde ab, kennzeichnen sie die GOP in der Abrechnung mit dem Suffix V (z.B. 35100V). Für die Therapie per Video mit Bezugsperson verwenden sie das Suffix W. Das Suffix A setzen sie für die Therapie per Video mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten. Für die Therapie per Video mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten mit einer Bezugsperson das Suffix T.

Führen sie die GOP im Rahmen einer Videosprechstunde durch, können sie zusätzlich den Technikzuschlag nach der GOP 01450 abrechnen.

Für die Abrechnung der Videosprechstunde benötigen Praxen zudem einen zertifizierten Videodienstanbieter. Diesen melden sie der KVH über das Formular „zertifizierten Videodienstanbieter melden".

Bei der Abrechnung der Videosprechstunde müssen sie weiterhin die entsprechenden Obergrenzen in der Psychotherapie einhalten.

Genehmigung erhalten

Um psychotherapeutische Leistungen abrechnen zu können, benötigen sie eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Um neuropsychologische Leistungen abrechnen zu können, benötigen sie eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

 

zuletzt aktualisiert am: 06.02.2025

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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