Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Januar 2025

Mammographie-Screening: Bewertungen angepasst

Ab dem 1. Januar 2025 wird die Bewertung des Mammographie-Screenings (Abschnitt 1.7.3.1) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst, während das Finanzvolumen laut Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unverändert bleibt.

Der bislang in die Bewertung eingerechnete Overhead-Aufschlag, welcher Anteile für die Kassenärztliche Vereinigungen und die Kooperationsgemeinschaft beinhaltete, fließt künftig nicht mehr in die Bewertung ein, sondern wird separat von den Krankenkassen bereitgestellt. Infolgedessen erfolgt eine Senkung der Bewertungen der Gebührenordnungspositionen (GOP) 01750 bis 01759 des Abschnitts 1.7.3.1 des EBM.

Zudem wird die Bewertung der Fallkonferenz im Mammographie-Screening (GOP 01758) finanzneutral an die Bewertung vergleichbarer Fallkonferenzen im EBM angepasst.

Bewertungen überblicken

GOP

Kurzbeschreibung

Bewertung bis 31.12.2024

Bewertung ab 01.01.2025

01750Röntgenuntersuchung66,83 Euro* (560 Punkte)65,56 Euro* (529 Punkte)
01751Aufklärungsgespräch10,98 Euro* (92 Punkte)10,78 Euro* (87 Punkte)
01752Beurteilung Mammographieaufnahmen4,89 Euro* (41 Punkte)

4,83 Euro* (39 Punkte)

01753Abklärungsdiagnostik I107,52 Euro* (901 Punkte)104,97 Euro* (847 Punkte)
01754Abklärungsdiagnostik II einschl. ultraschallgest. Biopsie75,54 Euro* (633 Punkte)73,49 Euro* (593 Punkte)
01755Stanzbiopsie unter Röntgenkontrolle134,73 Euro* (1129 Punkte)132,11 Euro* (1066 Punkte)
01756Histopathologische Untersuchung11,58 Euro* (97 Punkte)11,03 Euro* (89 Punkte)
01757Zuschlag zu der Nr. 01756 für Aufarbeitung12,65 Euro* (106 Punkte)12,27 Euro* (99 Punkte)
01758Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz10,26 Euro* (86 Punkte)10,66 Euro* (86 Punkte)
01759Vakuumbiopsie der Mamma im Zusammenhang mit der Erbringung der GOP 01753 oder 0175534,61 Euro* (290 Punkte)33,96 Euro* (274 Punkte)

* gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2025 (12,3934 Cent) 

Bereits zum 1. Juli 2024 wurden die Bewertung der Leistungen des Mammographie-Screenings im EBM angepasst.

Genehmigung notwendig

Ärztinnen und Ärzte benötigen für die Abrechnung von Leistungen des Mammographie-Screenings eine Genehmigung (mit Ausnahme der GOP 01758 für Frauen- und Hausärztinnen/-ärzte) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

zuletzt aktualisiert am: 26.11.2024

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

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