Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Juli 2024

Mammographie-Screening: höhere Altersgrenze

Ab dem 1. Juli 2024 können Ärztinnen und Ärzte, die am Mammographie-Screening-Programm teilnehmen, auch bei Frauen zwischen 70 und 75 Jahren die Gebührenordnungspositionen (GOP) des Abschnitts 1.7.3.1 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen.

Bisher hatten Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf ein Mammographie-Screening. Aufgrund neuer Empfehlungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die obere Altersgrenze angehoben und die Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) geändert.

Leistungen überblicken

GOP

Kurzbeschreibung

Bewertung

01750

Röntgenuntersuchung im Rahmen des Mammographie-Screening

66,59 Euro* (558 Punkte)

01751

Aufklärungsgespräch im Rahmen des Mammographie-Screening

10,98 Euro* (92 Punkte)

01752

Beurteilung von Mammographieaufnahmen im Rahmen des Mammographie-Screening

4,89 Euro* (41 Punkte)

01753

Abklärungsdiagnostik I im Rahmen des Mammographie-Screening

107,05 Euro* (897 Punkte)

01754

Abklärungsdiagnostik II einschl. ultraschallgest. Biopsie im Rahmen des Mammographie-Screening

75,18 Euro* (630 Punkte)

01755

Stanzbiopsie(n) unter Röntgenkontrolle im Rahmen des Mammographie-Screening

134,14 Euro* (1124 Punkte)

01756

Histologische Untersuchung im Rahmen des Mammographie-Screening

11,58 Euro* (97 Punkte)

01757

Zuschlag zu der Nr. 01756 für Aufarbeitung

12,65 Euro* (106 Punkte)

01758

Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen des Mammographie-Screening

10,26 Euro* (86 Punkte)

01759

Vakuumbiopsie der Mamma im Zusammenhang mit der Erbringung der GOP 01753 oder 01755

34,49 Euro* (289 Punkte)

* gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2024 (11,9339 Cent)

Ab dem 1. Juli 2024 gilt eine Übergangsregelung bis zur vollständigen Umstellung der softwaregestützten Datenflüsse. Die in der KFE-RL Abschnitt B III, § 13 Absatz 1 Satz 1 (Einladung) § 20 Absatz 4 (Übersicht über falsch-positive und falsch-negative Befunde) und Absatz 5 Satz 2 (Übermittlung der Dokumentation der Fallkonferenzen an das Referenzzentrum (RZ)), § 23 Absatz 1 sowie Absatz 3 (Evaluation) geregelten Vorgaben für Frauen ab 70 Jahren werden danach ausgesetzt.

Die GOP des Abschnitts 1.7.3.1 können Ärztinnen und Ärzte auch während der ab dem 1. Juli 2024 gültigen Übergangsregelung abrechnen.

Genehmigung notwendig

Ärztinnen und Ärzte benötigen für die Abrechnung von Leistungen des Mammographie-Screenings eine Genehmigung (mit Ausnahme der GOP 01758 für Frauen- und Hausärztinnen/-ärzte) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH)

zuletzt aktualisiert am: 13.06.2024

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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