Velsipity: Beobachtung und Betreuung abrechnen
Ab dem 1. Januar 2025 können Ärztinnen und Ärzte die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten unmittelbar nach der Gabe eines Arzneimittels nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01543 bis 01545 neu für das Arzneimittel Etrasimod (Handelsname: Velsipity ®) abrechnen. Davor können sie die GOP 01543 bis 01545 ausschließlich bei der Gabe von Fingolimod (Gilenya ®), Ozanimod (Zeposia ®), Ponesimod (Ponvory ®) oder Siponimod (Mayzent ®) durchführen und abrechnen.
Ärztinnen und Ärzte geben bei der Abrechnung der GOP 01543 bis 01545 zwingend das Präparat, die Begründung der erforderlichen Überwachung gemäß der jeweiligen Fachinformation (zum Beispiel Dosierung, Erstgabe oder Körpergewicht) und die Überwachungsdauer (z.B. bei Vorliegen bestimmter kardialer Vorerkrankungen die Überwachung und verlängerte Überwachungsdauer begründet) im Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) an.
Rechnet die Ärztin beziehungsweise der Arzt die GOP 01545 bei einer Beobachtung und Betreuung nach der Medikamentengabe mit Velsipity zum Beispiel ab, sieht die Angabe im Feld „freier Begründungstext“ (Feldkennung 5009) so aus: Velsipity, Dosiserhöhung, 6,20 Stunden, kardiale Vorerkrankung.
Folgende Fachgruppen können die GOP 01543 bis 01545 abrechnen:
- Kinder- und Jugendmedizin mit Voraussetzung der Berechnungsfähigkeit der Abschnitte 4.4 (im Schwerpunkt tätig) und 4.5 (mit Zusatzweiterbildung)
- Innere Medizin
- Neurologie
- Nervenheilkunde
- Neurologie und Psychiatrie
- Neurochirurgie
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EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
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