Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Januar 2025

Long-COVID: Neue Leistungen abrechnen

Ärztinnen und Ärzte können ab dem 1. Januar 2025 neue Gebührenordnungspositionen (GOP) für Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik aus dem neuen Abschnitt 37.8 (Spezifische Versorgung gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung für Versicherte mit Verdacht auf Long-COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen (Long-COVID-Richtlinie, LongCOV-RL)) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Die neuen GOP sollen zunächst extrabudgetär vergütet werden.

Regelungen zur Abrechnung

Neue Leistungen überblicken

GOP

Kurzbeschreibung
 

Häufigkeit

Bewertung

37800

Basis-Assessment gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 LongCOV-RL durch den koordinierenden Vertragsarzt gemäß erster Bestimmung zum Abschnitt 37.8 EBM bei Patienten mit einer Indikation gemäß § 2 LongCOV-RL

Einmal im Krankheitsfall

20,33 Euro*
(164 Punkte)

37801

Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 37800

Je Sitzung

15,86 Euro*
(128 Punkte)

37802

Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt gemäß § 4 und § 5 LongCOV-RL

Einmal im Behandlungsfall

17,47 Euro*
(141 Punkte)

37804

Fallbesprechung im Zusammenhang mit der Versorgung von Patienten gemäß § 2 LongCOV-RL

Höchstens fünfmal im Krankheitsfall

10,66 Euro*
(86 Punkte)

37806

Pauschale für die Versorgung von Patienten gemäß § 2 LongCOV-RL durch einen oder mehrere, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende(n) Arzt/Ärzte nach § 3 Abs. 4 LongCOV-RL

Einmal im Behandlungsfall

27,14 Euro*
(219 Punkte)

*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2025 (12,3934 Cent)

zuletzt aktualisiert am: 09.01.2025

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen