Arzneimittel gegen amyotrophe Lateralsklerose abrechnen
Seit dem 1. Januar 2025 können Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie und Neurochirurgie die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 02345 (Zusatzpauschale für die Gabe von Tofersen) für die intrathekale Anwendung von Tofersen (Handelsname: Qalsody®) mittels Lumbalpunktion, Injektion und anschließender Nachbetreuung abrechnen. Die neue GOP wurde in den Abschnitt 2.3 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen.
Die neue GOP 02345 ist 75,48 Euro (609 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2025 ist 12,3934 Cent. Sie soll zunächst extrabudgetär vergütet werden. Die GOP 02345 können sie höchstens fünfmal im Behandlungsfall abrechnen.
Nach der Injektion ist eine Nachbetreuung von mindestens zwei Stunden notwendig. Vor Entlassung der Versicherten bzw. des Versicherten ist eine ärztliche Abschlussuntersuchung durchzuführen.
Qalsody ist zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen mit amyotrophe Lateralsklerose (ALS), die mit einer Mutation im Superoxid-Dismutase 1 (SOD1)-Gen assoziiert ist. In Deutschland sind etwa 6.000 bis 8.000 Erwachsene an ALS erkrankt, bei schätzungsweise zwei Prozent von ihnen ist die Erkrankung mit der SOD1-Genmutation assoziiert.
Die Untersuchung der SOD1-Genmutation erfolgt im Rahmen der Diagnostik der an ALS erkrankten
Patientinnen und Patienten und rechnen Ärztinnen und Ärzte nach den GOP des humangenetischen Abschnittes 11.4.3 EBM ab.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
EBM-Hotline
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