Nachbeobachtung nach invasiver Kardiologie abrechnen
Ab dem 1. Januar 2024 können Ärztinnen und Ärzte neu die mehr als sechsstündige Beobachtung und Betreuung einer oder eines Kranken im unmittelbaren Anschluss an eine therapeutische Herzkatheteruntersuchung nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01522 abrechnen. Die neue Leistung wird in den Abschnitt 1.5 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen.
Ärztinnen und Ärzte rechnen die neue GOP 01522 ab, wenn die perkutantransluminale Gefäßintervention ausschließlich an einer Koronararterie erfolgt.
Die neue GOP 01522 ist 155,98 Euro (1307 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2024 ist 11,9339 Cent. Die Vergütung soll zunächst extrabudgetär erfolgen.
Folgende Fachgruppen können die GOP 01522 abrechnen:
- Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinderchirurgie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärztinnen und Fachärzte für Diagnostische Radiologie
Leistung überblicken
GOP | Kurzbeschreibung | Häufigkeit | Bewertung |
---|---|---|---|
01522 | Zusatzpauschale für Beobachtung und Betreuung eines Kranken, entsprechend den Inhalten der Vereinbarung zur invasiven Kardiologie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen
Obligater Leistungsinhalt
| einmal im Behandlungsfall | 155,98 Euro* |
* gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2024 (11,9339 Cent)
Erfolgt die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten im unmittelbaren Anschluss an eine therapeutische Herzkatheteruntersuchung und es sind mehr als zwölf Stunden Überwachungszeit erforderlich, rechnen sie die GOP 01521 ab.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
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