Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Januar 2024

Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen nach EBM abrechnen

Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte können rückwirkend zum 1. Januar 2024 prä- und postoperative Leistungen auch bei ambulanten Operationen nach der Hybrid-DRG-Verordnung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen. Die Regelung gilt vorerst bis Ende des Jahres 2024. Bis dahin wird der Bewertungsausschuss über die Übergangsregelung beraten und ggf. eine Verlängerung oder Anpassung beschließen.

Präoperative Untersuchungen abrechnen 

Die Gebührenordnungspositionen (GOP) sind dieselben wie bei anderen ambulanten Eingriffen. Präoperative Untersuchungen rechnen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs nach den GOP 31010 bis 31013 aus dem Unterabschnitt 31.1.2 des EBM ab. 

Rückwirkend klargestellt: Vertragsärztinnen und Vertragsärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs rechnen präoperative Leistungen des Abschnitts 31.1 unabhängig davon ab, ob diese in derselben Einrichtung erfolgen wie die Operation.

Postoperative Behandlung abrechnen

Hausärztinnen und Hausärzte rechnen die postoperative Behandlung nach der GOP 31600 aus Unterabschnitt 31.4.2 (Postoperativer Behandlungskomplex im Hausärztlichen Versorgungsbereich) ab.

Fachärztinnen und Fachärzte rechnen die postoperative Behandlung hingegen über die GOP des Unterabschnitts 31.4.3 (Postoperative Behandlungskomplexe im Fachärztlichen Versorgungsbereich) des EBM ab. Welche GOP des Unterabschnitts 31.4.3 jeweils die zutreffende ist, richtet sich nach dem OPS-Kode des durchgeführten Eingriffs (Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung) und dessen Zuordnung gemäß Anhang 2 des EBM.

 OPS-Kode nicht in Anhang 2 EBM

Eine Besonderheit gilt, wenn dieser OPS-Kode aus Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung nicht im Anhang 2 des EBM enthalten ist. Die Operateurin bzw. der Operateur rechnet dann die GOP 31611 in seiner Abrechnung ab. Übernimmt auf dessen Überweisung eine andere Fachärztin oder ein anderer Facharzt die postoperative Behandlung, rechnet diese bzw. dieser die GOP 31610 ab. Haus- sowie Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte rechnen in diesem Fall die GOP 31600 ab. In allen drei Fällen fügen sie die neue Pseudo-GOP 88110 hinzu.

Die Angabe der Pseudo-GOP 88110 ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. März 2024 nicht zwingend notwendig. Erst ab dem Abrechnungsquartal 2/2024 besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung

Hybrid-DRG im Krankenhaus erbracht

Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte rechnen die postoperative Behandlung auch dann nach EBM ab, wenn der ambulante Eingriff nach Hybrid-DRG-Verordnung in einem Krankenhaus erfolgt ist. In diesem Fall benötigt die Patientin bzw. der Patient keine Überweisung.

Keine postoperative Behandlung bei bestimmten OPS-Kodes

Für die Eingriffe mit folgenden OPS-Kodes nach Anlage 1 der Hybrid-DRG-Verordnung sind die GOP der Unterabschnitte 31.4.2 und 31.4.3 nicht berechnungsfähig:

  • 5-490.0 - Inzision und Exzision von Gewebe der Perianalregion: Inzision
  • 5-490.x - Inzision und Exzision von Gewebe der Perianalregion: Sonstige
  • 5-490.y - Inzision und Exzision von Gewebe der Perianalregion: N.n.bez.
  • 5-491.0 - Operative Behandlung von Analfisteln: Inzision (Spaltung)
  • 5-492.1 - Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Analkanals: Destruktion, lokal
  • 5-561.2 - Inzision, Resektion und (andere) Erweiterung des Ureterostiums: Inzision, transurethral
  • 5-581.0 - Plastische Meatotomie der Urethra: Inzision
  • 5-581.x - Plastische Meatotomie der Urethra: Sonstige
  • 5-581.y - Plastische Meatotomie der Urethra: N.n.bez.

Mehr Informationen zu Hybrid-DRG

Die Hybrid-DRG, die das OP-Team abrechnet, umfasst alle Untersuchungen und Behandlungen, die im unmittelbaren Zusammenhang der Operation in der Einrichtung durchgeführt werden, die den Eingriff vornimmt. Dies reicht von der Operationsvorbereitung bis zur postoperativen Überwachung beziehungsweise Nachbeobachtung. Voruntersuchungen und auch Nachsorgen sind grundsätzlich nicht von der Hybrid-DRG umfasst

Wie Ärztinnen und Ärzte die Leistungen von Hybrid-DRG abrechnen, erfahren sie auf der Website der KV Hessen.

zuletzt aktualisiert am: 11.09.2024

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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