Telefonische AU eines Kindes: Porto abrechnen
Rückwirkend zum 18. Dezember 2023 können Ärztinnen und Ärzte neu die Gebührenordnungsposition (GOP) 40129 auch für den postalischen Versand einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) abrechnen, wenn sie die entsprechende Bescheinigung nach telefonischer Anamnese bei Kindern ausstellen.
Nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die telefonische Krankschreibung dauerhaft eingeführt hat, haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband vereinbart, diese Regelung rückwirkend zum 18. Dezember 2023 auf die Bescheinigung der Erkrankung eines Kindes zu übertragen.
Telefonische AU eines Kindes: Porto abrechnen
Ärztinnen und Ärzte können seit dem 18. Dezember 2023 die Portokosten für den Versand der Bescheinigung nach Muster 21 nach telefonischer Anamnese nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 40129 abrechnen. Ärztinnen und Ärzte rechnen die Kostenpauschalen 40129 für Portokosten ab, bis ein verbindliches elektronisches Muster zur Verfügung steht und sie die Bescheinigung auf elektronischem Weg an die Patientin oder den Patienten versenden dürfen. Die GOP 40129 ist 86 Cent wert.
Wenn sie mit der Patientin oder dem Patienten nur über das Telefon Kontakt haben, rechnen sie die GOP 01435 (Bereitschaftspauschale) ab. Wenn sie die Patientin oder den Patienten in dem Quartal mindestens einmal in der Praxis getroffen oder per Videosprechstunde versorgt haben, rechnen sie die Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale ab.
Bescheinigung nur für bekannte Kinder
Die Bescheinigung nach telefonischem Kontakt gemäß Muster 21 stellen Ärztinnen und Ärzte nur für Kinder aus, die aufgrund früherer Behandlung in der Praxis oder per Hausbesuch persönlich bekannt sind. Für die telefonische Authentifizierung können sie beispielsweise die Patientendaten abfragen und mit den Daten der Krankenversichertenkarte abgleichen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich um Erkrankungen handelt, die keine schwere Symptomatik vorweisen und die Abklärung nicht per Videosprechstunde möglich ist. Die erstmalige Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) kann für bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden. Eine Folgebescheinigung nach telefonischer Anamnese dürfen Ärztinnen und Ärzte nur ausstellen, wenn sie das erkrankte Kind zuvor in der Praxis oder per Hausbesuch untersucht haben.
Einlesen der eGK nicht erforderlich
Ärztinnen und Ärzte, die eine telefonische Bescheinigung gemäß Muster 21 ausstellen, müssen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) der Patientinnen und Patienten nicht einlesen. Wurde das erkrankte Kind in dem Quartal bereits mit ihrer beziehungsweise seiner eGK in der Praxis behandelt, liegen die Versichertendaten vor. Anderenfalls übernehmen Ärztinnen und Ärzte die Versichertendaten für die Abrechnung im Ersatzverfahren aus der Patientenakte.
Mehr Infos zur AU per Telefon
Die Eltern des erkrankten Kindes haben keinen Anspruch auf eine telefonische Bescheinigung der Erkrankung. Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt. Sofern eine hinreichend sichere Beurteilung des Gesundheitszustands im Rahmen einer telefonischen Konsultation nicht möglich ist, können Ärztinnen und Ärzte davon absehen und darauf verweisen, dass eine unmittelbare persönliche Untersuchung erforderlich ist.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
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