Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung April 2025

KJ-KSV-Psych: Leistungen für Kinder und Jugendliche abrechnen

Seit dem 1. April 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neue Leistungen für die Komplexversorgung schwer psychisch kranker Kinder und Jugendlicher abrechnen. Elf neue Gebührenordnungspositionen (GOP) wurden dazu in einen neuen Abschnitt 37.6 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Sie sollen zunächst extrabudgetär vergütet werden.

Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss setzt damit die Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ-KSV-Psych-RL) im EBM um.

Leistungen der Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche abrechnen

Die neuen Leistungen aus Abschnitt 37.6 (mit Ausnahme der GOP 37650) können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten abrechnen, die nach der KJ-KSV-Psych-RL zur Teilnahme an der Komplexversorgung berechtigt sind. Sie müssen ihre Teilnahme gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) erklären (§ 4 Abs. 2 KJ-KSV-Psych). Ansprechpartner für die Teilnahmeerklärung ist das Team Bedarfsprüfung der KVH.

Zur Versorgung bilden sich Teams gemäß § 4 KJ-KSV-Psych, bestehend aus mindestens einem psychotherapeutischen und einem ärztlichen Mitglied sowie einer nichtärztlichen koordinierenden Person (als Zentrales Team). Die Mitglieder des Zentralen Teams beziehen im „Erweiterten Team“ Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Sozialarbeiter, Kita-Erzieher, Lehrer und viele weitere Akteure wie Ergotherapeuten bei Bedarf in die Behandlung mit ein.

Das Zentrale Team muss mindestens 4 Tage pro Woche jeweils mindestens 50 Minuten telefonisch erreichbar sein.

 

zuletzt aktualisiert am: 16.04.2025

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Abrechnung

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Quartalsabrechnung Briefpost

Postfach 150218
60062 Frankfurt

Bedarfsprüfung

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7444
Fax 069 24741-68804
bedarfspruefung(at)kvhessen(.)de

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