DiGA: „elona therapy depression“ und „companion shoulder“ abrechnen
Seit dem 1. April 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten neu die Gebührenordnungsposition (GOP) 01479 für die Verlaufskontrolle und Auswertung der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) „elona therapy Depression“ und die DiGA „companion shoulder“ nach der Pauschale 86700 abrechnen.
DiGA: „elona therapy depression“ abrechnen
Neu können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die DiGA „elona therapy Depression“ nach der GOP 01479 abrechnen. Die DiGA wurde dauerhaft im DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB V und im Abschnitt 1.4 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.
Bisher konnten sie die Verlaufskontrolle und Auswertung für die DiGA „elona therapy Depression“ über die Pauschale 86700 aus der Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) abrechnen. Seit dem 1. April 2025 rechnen sie die Verlaufskontrolle und Auswertung für die DiGA „elona therapy Depression“ nur noch über die neue GOP 01479 ab. Die DiGA wird aus der Leistungsbeschreibung der Pauschale 86700 gestrichen, um eine doppelte Berechnungsfähigkeit dieser Leistung auszuschließen.
Die neue GOP 01479 ist 7,93 Euro (64 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2025 ist 12,3934 Cent. Sie soll zunächst extrabudgetär vergütet werden. Sie können die GOP 01479 einmal im Behandlungsfall und höchstens zweimal im Krankheitsfall abrechnen.
Sie können die GOP 01479 auch dann abrechnen, wenn sie die Leistungen im Rahmen einer Videosprechstunde erbringen. Dann kennzeichnen sie in der Abrechnung die GOP 01479 mit dem Suffix „V“ (01479V). Für die Abrechnung der Videosprechstunde benötigen sie zudem einen zertifizierten Videodienstanbieter. Diesen melden sie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) über das Formular „zertifizierten Videodienstanbieter melden".
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Die neue GOP 01479 können sie ausschließlich bei Patientinnen und Patienten ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 66. Lebensjahr abrechnen.
Die App „elona therapy Depression“ richtet sich laut Gebrauchsanweisung an Patientinnen und Patienten in ambulanter Psychotherapie mit Depression, Angst-/Panikstörungen und Hypochondrische Störungen.
Genehmigung notwendig
Um die GOP 01479 abzurechnen, benötigen Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Genehmigung der KVH für die Verhaltenstherapie nach der Psychotherapie-Vereinbarung.
DiGA „companion shoulder“: Vergütung
Seit dem 1. April 2025 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Pauschale 86700 für die Verlaufskontrolle und Auswertung der in Anlage 34 zum BMV-Ä und vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommenen DiGA „companion shoulder“ abrechnen.
Rechnen sie die Pauschale 86700 ab, geben sie die Pharmazentralnummer (PZN) der DiGA im Feld „freier Begründungtext“ (Feldkennung 5009) an. Die Leistung 86700 ist einmal im Behandlungsfall, bei Anwendung mehrerer DiGAs entsprechend der Anzahl der DiGAs mehrfach abrechenbar. Die Pauschale rechnen sie je DiGA höchstens zweimal im Krankheitsfall ab.
Bei der DiGA „companion shoulder“ handelt es sich um ein entwickeltes videogestütztes Trainingsprogramm bei Schulterbeschwerden. Dabei werden Patientinnen und Patienten individualisierte Therapieinhalte evidenzbasiert und leitliniengerecht zum Eigentraining bereitgestellt und auf Basis der Patientenangaben an die individuellen Bedürfnisse der Nutzenden angepasst.
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Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
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