Videofallkonferenz mit Pflegefachkräften abrechnen
Ab dem 1. April 2025 rechnen Ärztinnen und Ärzte, die eine patientenorientierte Videofallbesprechung mit Pflegekräften oder Pflegefachkräften zur Behandlung von chronisch pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten (z.B. Menschen mit Demenz) durchführen, die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01443 ab. Die GOP 01443 wird in den Abschnitt 1.4 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgenommen.
Die neue GOP 01443 ist 10,66 Euro (86 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2025 ist 12,3934 Cent. Sie soll zunächst extrabudgetär vergütet werden. Die GOP 01443 können sie höchstens dreimal im Krankheitsfall abrechnen.
Die neue GOP 01443 erweitert den Kreis der bisher berechtigten Ärztinnen und Ärzte, da sie von allen abgerechnet werden kann, die eine chronisch pflegebedürftige Patientin oder einen chronisch pflegebedürftigen Patienten mitbehandeln. Bislang existierte im EBM die GOP 01442, die eine Videofallkonferenz mit Pflegekräften oder Pflegefachkräften bei chronisch pflegebedürftigen Patienten ermöglicht. Diese GOP rechnen jedoch ausschließlich koordinierende Ärztinnen und Ärzte ab.
Für die Abrechnung der GOP 01443 ist mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in der gleichen Praxis innerhalb der letzten drei Quartale, einschließlich des aktuellen Quartals, erforderlich.
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Videofallkonferenz abrechnen
Zusätzlich zur GOP 01443 können sie den Technikzuschlag nach GOP 01450 abrechnen. Für die Abrechnung der Videofallkonferenz benötigen Sie zudem einen zertifizierten Videodienstanbieter. Diesen melden Sie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen über das Formular „zertifizierten Videodienstanbieter melden."
Die Nationale Demenzstrategie (NDS) wurde 2020 von der Bundesregierung verabschiedet, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Demenz zu verbessern. In diesem Rahmen hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (eBA) Änderungen am EBM beschlossen. Dazu gehört die Einführung der GOP 01443, die Videofallkonferenzen zwischen behandelnden Ärztinnen und Ärzte und Pflegekräften ermöglicht. Der Bewertungsausschuss prüft laut Protokollnotiz eine Anpassung der Nr. 5 Präambel des Abschnitts 30.13 um die Erweiterung weiterer Kriterien.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
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