ICD-Kodieren leicht gemacht
Seit dem Jahr 2000 sind Praxen per Gesetz verpflichtet, die Diagnosen nach der ICD-10-GM, der Internationalen Klassifikation der Krankheiten, in der jeweils gültigen deutschen Fassung zu verschlüsseln.
ICD-Kodierung nützt auf mehreren Ebenen, denn die Kodes:
- werden national und mit Einschränkungen international von Akteuren im Gesundheitswesen verstanden. Die Diagnosesicherheits-Zusätze wie „G“ für „gesichert, „A“ für „Ausschluss von“, „Z“ für „Zustand nach“ und „V“ für „Verdacht auf“ gibt es außerhalb Deutschlands nicht
- bilden die Morbidität eines Menschen oder einer Gruppe von Menschen ab
- helfen, die Kosten der medizinischen Versorgung Erkrankter abzubilden.
Damit Praxen es möglichst einfach haben: Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) haben für ihre Kolleginnen und Kollegen eine Liste mit häufigen ICD-Kodes für die tägliche Praxis erstellt. Den "ICD-Spicker" gibt es zum Ausdrucken als schwaz-weiße und als farbige Variante.
Dieser „ICD-Spickzettel “ hilft zum Beispiel dabei:
- Diagnosen zu übernehmen, die durch Mitbehandelnde gestellt, jedoch im Arztbrief nicht mit einem ICD-Kode hinterlegt wurden
- bei der täglichen Dokumentation selbst erhobener Diagnosen
- bei separaten Überprüfungen von gegebenenfalls länger mitdokumentieren Dauerdiagnosen
KBV: Kodierunterstützung für Praxen
Praxen erhalten einen digitalen Helfer, der sie beim Verschlüsseln von Diagnosen unterstützen soll: Die Kodierunterstützung wird ab dem 1. Januar 2022 in das Praxisverwaltungssystem (PVS) eingebunden und steht ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen direkt beim Kodieren zur Verfügung.
Eine neue Broschüre aus der Reihe PraxisWissen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erläutert die verschiedenen Funktionen und gibt konkrete Kodierbeispiele.
Hintergrund dafür ist ein gesetzlicher Auftrag an die KBV, verbindliche Vorgaben zum Kodieren zu erstellen und zum 1. Januar 2022 einzuführen. Damit soll erreicht werden, dass Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihre Behandlungsdiagnosen so detailliert und spezifisch wie möglich verschlüsseln, um den Behandlungsaufwand genau bestimmen zu können.
Alle Informationen, die Praxen zum Kodieren benötigen, sind künftig im PVS hinterlegt und miteinander verknüpft. Die Kodierunterstützung hilft direkt beim Kodieren und kombiniert bekannte und neue Funktionen rund um die Kodierung. Welche das sind und wie sie in der Praxis zum Einsatz kommen, stellt die KBV in der Broschüre PraxisWissen und auf ihrer Website vor.
Die Broschüren in gedruckter Form können Praxen direkt auf der KBV-Website bestellen.
Kodierhilfe des Zentralinstitut kassenärztliche Versorgung nutzen
Für weitere Unterstützung zum Kodieren können Mitglieder ebenfalls die Kodierhilfe des Zentralinstitut kassenärztliche Versorgung (Zi) benutzen. Die Zi-Kodierhilfe-Suchfunktion ermöglicht es Ihnen schnell und effizient den richtigen ICD-Kode zu finden, begleitet von individuellen Hilfen und Hinweisen zu zusätzlichen oder alternativen Kodiermöglichkeiten.
Für insgesamt 16 Fachgebiete stehen ZI-Thesauren in unterschiedlichen Formaten (z.B. als Broschüre oder Schreibtischunterlage) neu für 2025 für Praxen bereit. Die Zi-Thesauren bieten einen Überblick über die häufigsten Kodierungen des jeweiligen Fachgebiets.
Die Zi-Manuale bieten zudem themenspezifische Übersichten zu komplexen Krankheitsbildern. Diese Darstellungen unterstützen Praxen beim Kodieren damit zusammenhängender Diagnosen und ermöglichen darüber hinaus eine differentialdiagnostische Abgrenzung verschiedener Krankheitsbilder. Zudem können Praxen Diagnoseschlüssel mit der Zi-Kodierhilfe finden.
Neue ICD-Version und Übersicht neuer ICD-Kodes 2025
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlicht jährlich eine gültige Fassung der ICD-10-GM Version. Neben der Aufnahme von neuen ICD-Kodes erfolgten Klarstellungen sowie redaktionelle Anpassungen. Grundlage waren Vorschläge von Fachgesellschaften, Berufsverbänden, Krankenhäusern und Krankenkassen.
Einführung neuer 5-Steller, um Bakteriämien und Infektionen n. n. bez. Lokalisation nach Erregern spezifisch abzubilden.
ICD-10-GM | Kurzbeschreibung |
A49.00 | Infektion durch Staphylococcus aureus nicht näher bezeichneter Lokalisation |
A49.08 | Infektion durch sonstige Staphylokokken nicht näher bezeichneter Lokalisation |
A49.09 | Infektion durch nicht näher bezeichnete Staphylokokken nicht näher bezeichneter Lokalisation |
A49.10 | Infektion durch Streptokokken, Gruppe A, nicht näher bezeichneter Lokalisation |
A49.11 | Infektion durch Streptokokken, Gruppe B, nicht näher bezeichneter Lokalisation |
A49.12 | Infektion durch Streptokokken, Gruppe C, nicht näher bezeichneter Lokalisation |
A49.13 | Infektion durch Streptokokken, Gruppe D, und Enterokokken n. n. bez. Lokalisation |
A49.14 | Infektion durch Streptokokken, Gruppe G, nicht näher bezeichneter Lokalisation |
A49.15 | Infektion durch Streptococcus pneumoniae nicht näher bezeichneter Lokalisation |
A49.18 | Infektion durch sonstige Streptokokken nicht näher bezeichneter Lokalisation |
A49.19 | Infektion durch nicht näher bezeichnete Streptokokken nicht näher bezeichneter Lokalisation |
A49.2 | Infektionen durch Haemophilus influenzae nicht näher bezeichneter Lokalisation |
A49.3 | Mykoplasmeninfektionen nicht näher bezeichneter Lokalisation |
A49.80 | Infektion durch Bacteroides fragilis [B. fragilis] und andere gramnegative Anaerobier nicht näher bezeichneter LokalisationBakteriämie durch Bacteroides fragilis [B. fragilis] und andere gramnegative Aneronier |
A49.81 | Infektion durch Vibrio vulnificus nicht näher bezeichneter Lokalisation Bakteriämie durch Vibrio vulnificus |
A49.82 | Infektion durch Escherichia coli [E.coli] und andere Enterobacterales n. n. bez. Lokalisation Bakteriämie durch:
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A49.83 | Infektion durch Haemophilus und Moraxella nicht näher bezeichneter Lokalisation Exkl.: Bakteriämie durch Haemophilus influenzae (A49.2) |
A49.84 | Infektion durch Clostridium perfringens [C. perfringens] und andere grampositive, sporenbildende Anaerobier nicht näher bezeichneter Lokalisation Exkl. Bakteriämie durch Gasbranderreger (A48.0) Gasbrand (A48.0) |
A49.85 | Infektion durch Pseudomonas und andere Nonfermenter nicht näher bezeichneter Lokalisation
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A49.86 | Infektion durch sonstige näher bezeichnete grampositive aerobe Erreger nicht näher bezeichneter Lokalisation |
A49.87 | Infektion durch sonstige näher bezeichnete grampositive anaerobe, nicht sporenbildende Erreger nicht näher bezeichneter Lokalisation
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A49.88 | Infektion durch sonstige Bakterien nicht näher bezeichneter Lokalisation |
Einführung neuer 5-Steller, um die maligne Muskeldystrophie [Typ Duchenne] von sonstigen Muskeldystrophien abzugrenzen und spezifisch kodieren zu können.
ICD-10-GM | Kurzbeschreibung |
G71.00 | Muskeldystrophie, maligne [Typ Duchenne] |
G71.08 | Sonstige Muskeldystrophien Muskeldystrophie:
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Einführung neuer 5-Steller, um den Alpha-1-Antitrypsinmangel spezifisch kodieren zu können.
ICD-10-GM | Kurzbeschreibung |
E88.00 | Alpha-1-Antitrypsinmangel |
E88.08 | Sonstige Störungen des Plasmaprotein-Stoffwechsels, andernorts nicht klassifiziert |
Einführung neuer 5-Steller, um eine Differenzierung der Art des nachgewiesenen Influenzavirus auch für zukünftige Ereignisse vornehmen zu können.
ICD-10-GM | Kurzbeschreibung |
U69.2-! | Sekundäre Schlüsselnummern für besondere epidemiologische Zwecke Die Schlüsselnummern U69.22!, U69.23! und U69.24! dieser Kategorie dienen der Differenzierung von Influenzaviren in porcine, aviäre und sonstige Viren bei Grippe durch zoonotische oder pandemische nachgewiesene Influenzaviren (J09) bei besonderen epidemiologischen Ereignissen. Das BfArM wird eine Einschränkung des Anwendungszeitraums der Schlüsselnummer bei Bedarf bekannt geben. |
U69.22! | Porcines Influenza-Virus, nachgewiesen |
U69.23! | Aviäres Influenza-Virus, nachgewiesen |
U69.24! | Sonstiges Influenza-Virus, nachgewiesen |
Kodierhilfe der KBV
Alle Infos zur digitalen Kodierhilfe der KBV, die Broschüre PraxisWissen mit Bestellmöglichkeit und Praxisbeispiele zum Kodieren stellt die KBV auf ihrer Website vor.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt