Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

Impfungen gegen COVID-19 abrechnen

Neue Vereinbarung

Coronavirus: Impfungen gegen COVID-19 abrechnen

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) und die hessischen Krankenkassen haben eine neue Vereinbarung zur Abrechnung der Corona-Impfungen getroffen. Damit können hessische Ärztinnen und -ärzte die COVID-19-Impfungen wieder seit dem 01.10.2024 über die KVH mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Mitglieder erhalten für die Abrechnung der GOP 88345, 88347 und 88348 in Hessen 15,03 Euro. Für die GOP 88346 erhalten sie 11,78 Euro.

Impfleistungen überblicken

Impfstoff

Indikation

1. Impfung

2. Impfung

3. und weitere Impfungen

Vergütung

Comirnaty JN.1

allgemein
beruflich

88345A
88345V

88345B
88345W

88345R¹
88345X

15,03 Euro

Nuvaxovid JN.1

allgemein
beruflich

88346A
88346V

88346B
88346W

88346R¹
88346X

11,78 Euro²

Spikevax JN.1

allgemein
beruflich

88347A
88347V

88347B
88347W

88347R¹
88347X

15,03 Euro

Comirnaty KP.2

allgemein
beruflich

88348A
88348V

88348B
88348W

88348R¹
88348X

15,03 Euro

¹ Keine routinemäßige Auffrischung

² Bei dem Impfstoff handelt es sich um Einzeldosis-Durchstechflaschen. Zuschlag von 3,25€ gilt nur für Mehrdosenbehältnisse.

Weitere notwendige Angaben zur Abrechnung

  • Die Chargennummer des Impfstoffes tragen Praxen für die Abrechnung in der Feldkennung (FK) 5010 ein
  • Bei Auffrischimpfungen geben Praxen für die Abrechnung im freien Begründungsfeld (FK 5009) an, die wievielte Impfung es für die geimpfte Person ist. Dazu tragen sie nur die Zahl ein. Es spielt dabei keine Rolle mit welchem Impfstoff die Person bereits geimpft wurde. Wenn es sich nur um die erste oder zweite Impfung nach zwei Coronainfektionen handelt gilt dies auch, da diese formal als Auffrischimpfungen gelten.
    Beispiel: Ein 70-Jähriger mit Erst- und Abschlussimpfung erhält die zweite Auffrischimpfung. Die Praxis trägt in dem freien Begründungsfeld (FK 5009) die Zahl „4“ ein.

 

 

 

 

 

 

zuletzt aktualisiert am: 03.02.2025

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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