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EHV_ALTERSVERSORGUNG_Grundsaetze-der-Erweiterten-Honorarverteilung_GEHV_Lesefassung_0312021.pdf
EHV_ALTERSVERSORGUNG_Grundsaetze-der-Erweiterten-Honorarverteilung_GEHV_Lesefassung_0312021.pdf
eine Änderung der Aufteilung der satzungsgemäßen Punktgutschrift für die EHV für die in diesen Praxen/MVZ tätigen Ärzte gemäß dem beantragten Aufteilungsschlüssel genehmigen oder ablehnen. Grundsätze der
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BEDARFSPLAN_2019.pdf
BEDARFSPLAN_2019.pdf
Praxisformen in % Stand 31.12.2007 BAG Einzelpraxis MVZ 35 56 9 Anzahl Versorgungsaufträge (Ärzte + PT) nach Praxisformen in % Stand 31.12.2018 BAG Einzelpraxis MVZ 41 56 3 Anzahl Versorgungsaufträge (nur Ärzte) [...] Praxisformen in % Stand 31.12.2007 BAG Einzelpraxis MVZ 42 47 11 Anzahl Versorgungsaufträge (nur Ärzte) nach Praxisformen in % Stand 31.12.2018 BAG Einzelpraxis MVZ Abb. 11 Abb. 12 Abb. 13 Abb. 14 21 Trotz dieses [...] Praxisformen in % Stand 31.12.2007 BAG Einzelpraxis MVZ 45 51 4 Anzahl Versorgungsaufträge (Hausärzte) nach Praxisformen in % Stand 31.12.2018 BAG Einzelpraxis MVZ 40 55 5 Anzahl Versorgungsaufträge (Fachärzte)
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DMP_Diabetes-mellitus-Typ1_Vertrag_09072018.pdf
DMP_Diabetes-mellitus-Typ1_Vertrag_09072018.pdf
sind die Vertragsärzte/-innen i.S.d. § 3, ermächtigte Ärzte und Medizinische Ver- sorgungszentren (MVZ) sowie Einrichtungen sowie bei diesen angestellte Ärzte, sofern sie Leistungen im Rahmen dieses Vertrages [...] ringer sind die Ärzte, ermächtigte Ärzte und Einrichtungen/Medizinische Versorgungseinrichtungen (MVZ) i.S.d. § 3, sowie bei diesen angestellten Ärzten, sofern sie Leistungen im Rahmen dieses Vertrages
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DMP_Koronare-Herzkrankheit_Vertrag.pdf
DMP_Koronare-Herzkrankheit_Vertrag.pdf
2. Ärzte sind die Vertragsärzte/-innen, ermächtigte Ärzte und Medizinische Versorgungs- zentren (MVZ) sowie Einrichtungen sowie bei diesen angestellte Ärzte, sofern sie Leis- tungen im Rahmen dieses Vertrages [...] ringer sind die Ärzte, ermächtigte Ärzte und Einrichtungen/Medizinische Versorgungseinrichtungen (MVZ) i.S.d. § 3 und die Fachärzte i.S.d. § 4a, sowie bei die- sen angestellten Ärzten, sofern sie Leistungen
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KVH-Satzung_Kassenaerztliche_Vereinigung_Hessen_2024.pdf
KVH-Satzung_Kassenaerztliche_Vereinigung_Hessen_2024.pdf
ch angehören. Je Versorgungsebene muss jeweils mindestens ein Mitglied angestellter Arzt in einem MVZ und ein Mitglied angestellter Arzt in einer Vertragsarztpraxis sein. Die Mitglieder und je ein Ste