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RICHTLINIE_Anstellungsgenehmigung_AiW_Ausbildungsassistenten.pdf
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Vertragsarztpraxen bzw. Vertragspsychotherapeutenpraxen sowie in Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder Berufsausübungsgemeinschaften angestellten Ärzte/Psy- chotherapeuten. (2) Die KVH kann nach §
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WEITERBILDUNG_FACHAERZTE_Merkblatt_Foerderung.pdf
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(AiW) weitergeleitet werden. ► Das Bruttogehalt ist durch die anstellende Praxis bzw. das anstellende MVZ im vertragsärztlichen Bereich auf die im Krankenhaus übliche Vergütung gemäß dem aktuell gültigen
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RICHTLINIE_Sicherstellungszuschlagsrichtlinie.pdf
RICHTLINIE_Sicherstellungszuschlagsrichtlinie.pdf
Zusammenhang die Verortung des Vertragsarztsitzes der Anstellung. c) Medizinische Versorgungszentren (MVZ), die in einem Gebiet mit eingetretener oder drohender Unterversorgung oder einem Gebiet mit zusätzlichem