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Anpassung_EBM_AOP-Vertrag_720_Teil_A__C__D.pdf
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als Leistungen gemäß des Vertrages nach § 115b SGB V durchgeführten Leistungen sind dabei durch den Arzt entsprechend bundeseinheitlich zu kennzeichnen. 3. Inkrafttreten Der Beschluss Teil C tritt mit Wirkung