Es wurden 769 Ergebnisse in 19 Millisekunden gefunden.
-
BEDARFSPLAN_2019.pdf
BEDARFSPLAN_2019.pdf
Entwicklung Anstellungen/Zulassungen seit 2009 Anstellung Zulassung 6 11 16 21 94 89 84 79 0 20 40 60 80 100 2009 2012 2015 2018 Entwicklung Anstellung/Zulassung seit 2009 (in %) Anstellung Zulassung Abb [...] . 32 1 40 2 50 68 100 99 60 100 98 50 100 100 0 20 40 60 80 100 Anstellung Zulassung Insgesamt Anstellung Zulassung Insgesamt Anstellung Zulassung Insgesamt Hausärzte Fachärzte Psychotherapeuten Teil- [...] 11 67 15 31 91 63 64 56 96 89 33 85 69 9 37 36 0 20 40 60 80 100 Anstellung Zulassung Insgesamt Anstellung Zulassung Insgesamt Anstellung Zulassung Insgesamt Hausärzte Fachärzte Psychotherapeuten Teil-
-
GENEHMIGUNG_AMBULANTES-OPERIEREN_Antrag-bei-Standortveraenderung.pdf
GENEHMIGUNG_AMBULANTES-OPERIEREN_Antrag-bei-Standortveraenderung.pdf
................................................................. Ort, Datum Unterschrift des anstellenden Arztes bzw. Unterschrift des ärztlichen Leiters MVZ Stand September 2024 Anlage Standortbezogene
-
AUF-DEN-PUNKT_AdP_2-2024.pdf
AUF-DEN-PUNKT_AdP_2-2024.pdf
Videosprechstunde erprobt – auch das erfolgreich und mit Potenzial. HAUSÄRZTINNEN UND -ÄRZTE BEVORZUGEN ANSTELLUNG Interessante Erkenntnisse präsentierte der KVH- Vize zur hausärztlichen Versorgung. Für Verwunderung [...] 52 Prozent, zogen 2023 sieben von zehn neu ins System gekom- mene Hausärztinnen und -ärzte die Anstellung ge- genüber der Selbstständigkeit vor. „Die Schere geht in die falsche Richtung auseinander. Das [...] sicherlich richtig, weil der Output in inhabergeführten Praxen in der Regel höher ist als bei einer Anstellung. Wo herkömmliche ärztliche Versorgung nicht gewährleistet werden kann, unterstützen wir bei der
-
EHV_ALTERSVERSORGUNG_Grundsaetze-der-Erweiterten-Honorarverteilung_GEHV_Lesefassung_0312021.pdf
EHV_ALTERSVERSORGUNG_Grundsaetze-der-Erweiterten-Honorarverteilung_GEHV_Lesefassung_0312021.pdf
Gutachter überprüfen lassen. (2) Für den Fall einer befristeten Anerkennung der Berufsunfähigkeit ist anstelle des Verzichts nach Abs. 1 lit. b) auch das Ruhen der Zulassung aufgrund eines Beschlusses des Z