Es wurden 1657 Ergebnisse in 6 Millisekunden gefunden.
-
Nachbeobachtung nach invasiver Kardiologie abrechnen
Nachbeobachtung nach invasiver Kardiologie abrechnen
Ab dem 1. Januar 2024 können Ärztinnen und Ärzte die mehr als sechsstündige Beobachtung und Betreuung einer Patientin bzw. eines Patienten im unmittelbaren Anschluss an eine therapeutische Herzkatheteruntersuchung nach der neuen Gebührenordnungsposition (GOP) 01522 abrechnen.