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Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Plausibilitätsprüfung – hinschauen hilft!
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und gesetzlichen Krankenkassen müssen Plausibilitätsprüfungen durchführen. Das bedeutet, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Abrechnungen von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -therapeuten zeit- und patientenbezogen zu überprüfen.
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Krankenhausbegleitung abrechnen
Krankenhausbegleitung abrechnen
Für die medizinisch notwendige Krankenhausbegleitung von Menschen mit Behinderung können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine formlose Bescheinigung ausstellen und rechnen hierzu die Gebührenordnungsposition (GOP) 01615 ab.