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Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen nach EBM abrechnen
Hybrid-DRG: Prä- und postoperative Leistungen nach EBM abrechnen
Hausärztinnen und Hausärzte sowie Fachärztinnen und Fachärzte können rückwirkend zum 1. Januar 2024 und befristet für das Jahr 2024 prä- und postoperative Leistungen auch bei ambulanten Operationen nach der Hybrid-DRG-Verordnung über den EBM abrechnen. Neu: Rückwirkend wird klargestellt, dass präoperative Leistungen des Abschnitts 31.1 unabhängig davon berechnungsfähig sind, ob sie in derselben Einrichtung erfolgen wie die Operation.