Auf einen Blick
Auf dieser Seite stehen Ihnen alle Rechtsgrundlagen und Verträge der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) kompakt zur Verfügung. Mit der Filterfunktion können Sie mit wenigen Klicks einfach nach Themen suchen und finden schnell die benötigten Informationen.
Finden Sie Verträge & Vereinbarungen ganz einfach
Strukturiertes Behandlungsprogramm nach § 137f SGB V chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD).
Voraussetzungen
Falls Sie an diesem DMP teilnehmen möchten, füllen Sie bitte die Teilnahmeerklärung Leistungserbringer und gegebenenfalls – bei angestellten Ärzten – die Ergänzungserklärung Leistungserbringer aus. Reichen Sie diese inklusive der erforderlichen Nachweise unterschrieben und vollständig beim Mitgliederservice Sonderverträge ein.
Sobald Ihr Antrag geprüft wurde, erhalten Sie die Bestätigung, dass Sie an dem DMP COPD teilnehmen können. Danach sind Sie zur Abrechnung der DMP COPD-spezifischen Abrechnungsziffern berechtigt.
- Vertrag | pdf | 122 KB
- Ergänzungsvereinbarung AOK Hessen | pdf | 519 KB
- Anlage 4 Teilnahmeerklärung Leistungserbringer | pdf | 55 KB
- Anlage 5b Ergänzungserklärung | pdf | 39 KB
- Anlage 1b Strukturqualität Arzt | pdf | 15 KB
- Anlage 2b Strukturqualität Facharzt | pdf | 13 KB
- Anlage 3b Strukturqualität Schulungsarzt | pdf | 8 KB
- Anlage 6b Qualitätssicherung | pdf | 31 KB
- Anlage 7b Leistungserbringungsverzeichnis ambulant | pdf | 15 KB
- Anlage 11b Leistungserbringungsverzeichnis stationär | pdf | 8 KB
- Anlage 12b Patientenschulung | pdf | 8 KB
- Anlage 13 Kriterienkatalog Schulungen | pdf | 15 KB
- Teilnahmeerklärung indikationsübergreifend | pdf | 564 KB
- Abrechnungsziffern | pdf | 49 KB
- Praxismanual | pdf | 12 MB
- Nachtrag 10 | pdf | 21 KB
- Leistungserbringerverzeichnis stationär | pdf | 379 KB
- DMP Protokollnotiz 2024 | pdf | 870 KB
Auf Grundlage des Vertrags „Clearingverfahren Rechtskonformität“ prüft die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) sowie der Hessischen Krankenhausgesellschaft Kooperationsverträge ihrer Mitglieder auf Wunsch kostenlos. Vertrags-, berufs- und krankenhausrechtliche Gesichtspunkte werden dabei auf den Prüfstand gestellt.
Vertragsärzte, Medizinische Versorgungszentren, Praxisverbünde, Ärztenetze oder Krankenhäuser aus Hessen beziehungsweise deren rechtliche Vertreter können von diesem sogenannten Clearingverfahren bei der Clearingstelle Gebrauch machen.
Kooperationsvertrag prüfen lassen
Wer Kooperationsverträge kostenlos überprüfen lassen möchte, geht wie im Merkblatt beschrieben vor.
Ansprechpartner
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Sicherstellung & Recht / Clearingstelle
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
clearingstelle@kvhessen.de
Siehe Impfvereinbarung.
Zentraler Ansprechpartner
Ansprechpartner für Sonderverträge
Mitgliederservice Sonderverträge
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7580
Fax 069 24741-68805
mitgliederservice.sondervertraege(at)kvhessen(.)de