Eine Frau lächelt in die Kamera, während sie ein Magazin in den Händen hält. © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

Neuer Vertrag „Mädchensprechstunde – M1“

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 1. Mai 2024 ist der Vertrag „Mädchensprechstunde – M1“ in Kraft getreten. Ab dem 1. August 2024 können Sie dem Vertrag beitreten. Ihre unterschriebene Teilnahmeerklärung nehmen wir ab sofort gerne entgegen. Die Teilnahmeerklärung finden Sie zusammen mit allen weiteren Informationen des Vertrages auf unserer Homepage.

Leistungsinhalte und Teilnahme von Versicherten

Ab dem 1. Oktober 2024 können die Leistungen des Vertrages dann erbracht werden. Teilnahmeberechtigt sind Versicherte ab dem 12. Geburtstag bis vor dem 18. Geburtstag, sofern Sie bei einer der teilnehmenden Krankenkassen versichert sind.

GOPLeistungsinhalteVergütung
81330Einschreibung mittels der Teilnahmeerklärung für Versicherte durch den Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe10 Euro
81331Auswertung des Fragebogens und Durchführung des Beratungsgespräches sowie fakultativ und mit Zustimmung der Versicherten durchzuführende körperliche Untersuchung (keine gynäkologische Untersuchung)82 Euro
81332Impfmotivation gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (HPV und Hepatitis B) für nicht vollständig immunisierte Versicherte10 Euro

Welches Ziel hat der Vertrag?

Der Vertrag umfasst ein Angebot der sinnvollen Ergänzung der Regelversorgung in den Bereichen Entwicklungssituation, Förderung der frauenspezifischen Gesundheitskompetenz und Impfmotivation. Ziel ist unter anderem, die Qualität in der Versorgung von Mädchen und jungen Frauen zu sichern und zu verbessern. Dabei soll ein niedrigschwelliger, unbefangener, anlassloser gynäkologischer Erstkontakt geschaffen werden. Der Abbau von Berührungsängsten und der Aufbau eins Vertrauensverhältnisses sind neben der Erhöhung der Impfquote sowie der frühzeitigen Erkennung von Fehlentwicklungen weitere zentrale Ziele des Vertrages.

Welche Leistungsinhalte sind im Vertrag geregelt?

Konkret sieht der Vertrag vor, beim Erstkontakt und der Einschreibung der Versicherten, dass diese einen Fragebogen erhält, welcher ausgefüllt zum nächsten Termin mitzubringen ist. In diesem Folgetermin wird der Fragebogen ausgewertet, die aktuelle Entwicklungssituation der Versicherten ermittelt und ein ausführliches Beratungsgespräch zur individuellen Förderung der frauenspezifischen Gesundheitskompetenz geführt. Falls die Zustimmung der Versicherten erfolgt, kann noch eine körperliche (nicht-gynäkologische Untersuchung) durchgeführt werden. Mögliche Untersuchungsinhalte sind Größe, Gewicht und/oder Blutdruckmessung. Weiterhin erfolgt eine Impfmotivation gegen sexuell übertragbare Erkrankungen (HPV und Hepatitis B) für nicht vollständig immunisierte Versicherte.

Welche Krankenkassen bieten die Mädchensprechstunde an?

Mit dem Vertragspartner BKK Landesverband Bayern bieten aktuell 46 Betriebskrankenkassen den Vertrag an. Die aktuell teilnehmenden Krankenkassen finden Sie jederzeit auf unserer Homepage. Zukünftig können weitere Betriebskrankenkasse hinzukommen.

Haben Sie Fragen?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der info.line stehen Ihnen unter der Rufnummer 069 24741-7777 gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mitgliederservice Sonderverträge
Kassenärztliche Vereinigung Hessen

zuletzt aktualisiert am: 08.07.2024

An alle Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Ansprechpartner

info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

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