Muster 12 und 21: neue Versionen
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 1. Juli 2024 werden die Muster 12 „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ sowie das Muster 21 „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ angepasst und per Stichtagsregelung eingeführt – alte Muster sind zu vernichten.
Änderungen an Muster 12
Das neue Muster 12 beinhaltet nun die Ankreuzfelder für die Blankoverordnung durch Pflegekräfte, welche in der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP) vorgesehen ist. Dafür wurde auf dem Muster eine neue Spalte „Häufigkeit/Dauer von Pflegekraft“ eingefügt – hier können Ärztinnen und Ärzte kenntlich machen, dass die Pflegekraft die Häufigkeit und die Dauer eigenverantwortlich festlegt. Wollen Ärztinnen und Ärzte die Häufigkeit und Dauer der Maßnahme selbst bestimmen, kann dies weiterhin im entsprechenden Datumsfeld erfolgen. Die dritte Möglichkeit ist eine „hybride Verordnung“. Ergänzt wurde auch das neue Ankreuzfeld „SER“ (Soziales Entschädigungsrecht – SGB XIV) sowie weitere redaktionelle Anpassungen.
Änderungen an Muster 21
Die neue Version von Muster 21 wurde auf das Format DIN-A5 hochkant umgestellt. Da mit der Ausstellung die Ärztin bzw. der Arzt die Notwendigkeit der Betreuung des Kindes bereits bestätigt, entfällt das entsprechende Ankreuzfeld. Ergänzt wurden die Ankreuzfelder für „Kita- oder Schulunfall / -folgen“ und „sonstiger Unfall, Unfallfolgen“. Im Personalienfeld ist dann der zuständige Kostenträger anzugeben. Ebenfalls ergänzt wurde das „SER-Feld“.
Der Antrag auf Kinderkrankengeld wurde aufwandsärmer gestaltet, da dieser fehleranfällig war. Darüber hinaus wurden weitere Hinweise in der Vordruckerläuterung aufgenommen: Muster 21 wird nicht bei stationärer Mitaufnahme des Elternteils ausgestellt und es kann auch bei erkrankten Kindern über 12 Jahre genutzt werden, wenn die Betreuung auf Grund von Behinderung notwendig ist.
Formularbestellung
Sie können die aktualisierte Version der Formulare ab dem 17. Juni 2024 über den Webshop der Firma Rieco auf bestellen oder alternativ über den Bestellschein für Formulare.
Alle Informationen zur Bestellung sowie weiterführende Informationen zu den neuen Mustern finden Sie auf unserer Homepage.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen
An alle Ärztinnen und Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen