Ein Mann bedient eine professionelle Kamera. Im Bildschirm der Kamera ist eine Pressekonferenz zu sehen. © Judith Scherer

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert Medienvertreter direkt und aktuell über relevante Neuigkeiten rund um die ambulante Versorgung in Hessen – durch Pressemitteilungen und -konferenzen.

Honorarabschluss: „Nicht Fisch, nicht Fleisch“

Der Orientierungswert (OW), aus dem sich die Honorare für die Niedergelassenen ableiten, steigt im kommenden Jahr um 3,85 Prozent. Die Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH), Frank Dastych und Armin Beck, kommentierten das Ergebnis in Frankfurt:

„Das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) wird und kann niemanden zufriedenstellen. Trotzdem ist es wahrscheinlich das Optimum dessen, was für die Seite der KBV möglich war. Für die Seite der KBV, weil ein solches Ergebnis nur durch hartnäckige Verhandlungen erreichbar ist, den tatsächlichen Kostendruck in den Praxen aber mitnichten mildert. Dieses Ergebnis ist weder Fisch noch Fleisch.

Das Ergebnis lindert die finanzielle Not in der ambulanten Versorgung nicht wirklich und ist damit auch weit davon entfernt, die dringend nötige Weiterentwicklung dieses Bereichs anzustoßen. Von einer ausreichenden finanziellen Ausstattung, die es für die politisch ja vehement geforderte Ambulantisierung der Versorgung dringend braucht, ganz zu schweigen.

An dieser Stelle muss die Frage erlaubt sein, ob diese Form der Ambulantisierung denn überhaupt gewollt ist und es sich nicht vielmehr um bloße Ankündigungen eines Gesundheitsministers handelt, der es bis jetzt noch immer nicht geschafft hat, wenigstens die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte auf den Weg zu bringen.

Um zu einer wirklichen Besserstellung der ambulanten Versorgung zu kommen, müssen spätestens jetzt die lebenserhaltenden Maßnahmen für viele unrentable und nicht versorgungsrelevante Kliniken endlich eingestellt und die Krankenversicherungen von versicherungsfremden Leistungen befreit werden, damit das Geld dorthin fließen kann, wo 90 Prozent der Fälle in der Gesundheitsversorgung Tag für Tag betreut werden. Und das ist nun einmal die ambulante, wohnortnahe Versorgung. Dafür benötigen wir auch dringend eine Veränderung der Systematik.

Denjenigen, die sich nun mit ihrer rituellen, wohlfeilen Kritik an der KBV mal wieder zu Wort melden, muss man leider sagen: Die Systematik dieser Finanzierungsverhandlungen, die diese Personen zumindest theoretisch kennen sollten und die eigentlich eher einer Festlegung gleichen, gibt keinen Spielraum für höhere Ergebnisse.

Und wie wäre es denn, wenn man mal die KBV und die KVen konstruktiv unterstützen würde, die notwendigen Änderungen der Systematik beim Gesetzgeber zu erreichen? Insofern kann man dieses Ergebnis tatsächlich im Sinne eines respektablen Erfolges bewerten. Ein respektables Ergebnis auch im Hinblick auf die entscheidungserheblichen Gründe.“

zuletzt aktualisiert am: 17.09.2024

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