KVH fordert Nachbesserungen beim KHVVG
Der Vorstand der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) appelliert an die Hessische Landesregierung, den Vermittlungsausschuss zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) anzurufen. Nur durch Nachbesserungen am aktuellen Gesetz kann die ambulante und stationäre Versorgung in Hessen zukunftssicher gestaltet werden.
Eine gute und langfristig tragfähige Krankenhausversorgung in allen Regionen Hessens ist unverzichtbar. Der gegenwärtig vorliegende Entwurf des KHVVG berücksichtigt jedoch aus Sicht der KVH nicht hinreichend die regionalen Besonderheiten und Anforderungen sowie die zukünftigen Herausforderungen. Eine wirksame sektorübergreifende Versorgung ist so ebenfalls nicht möglich. Anpassungen sind daher dringend erforderlich.
Im Einzelnen kritisiert die KVH folgende Punkte:
1. Einschränkung auf Fachärzte in nur drei Leistungsgruppen
Durch diese Regelung werden insbesondere ländliche Krankenhäuser erheblich benachteiligt, ohne dass dies nachvollziehbar die Versorgungsqualität verbessert. Ebenso wenig verständlich ist, warum diese Regelung auch für alle Belegabteilungen gelten soll. Viele Belegabteilungen funktionieren hervorragend auch mit zwei Fachärzten. Hier müssen für Haupt- und Belegabteilungen Ausnahmen durch die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden – im Zusammenwirken mit den Kassenärztlichen Vereinigungen – möglich sein. Eine solche Planung muss auf Landesebene möglich sein und erfolgen. Die derzeitig vorgesehenen Ausnahmeregelungen sind daher zu restriktiv. In diesem Zusammenhang geforderte Qualitätskriterien müssen für Haupt- und Belegabteilungen auch in Kooperationen erfüllbar sein.
2. Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung
Eine gute Krankenhausversorgung benötigt eine gute Finanzierung. Die Vorhaltevergütung muss eine echte Vorhaltevergütung sein, die im Sinne der Standortsicherung die wesentlichen Kosten deckt. Besonders für versorgungsrelevante Standorte sollte diese Finanzierung unabhängig von Fallzahlen möglich sein. Zudem muss die Vorhaltefinanzierung auch sektorübergreifende Strukturen, die ambulante und stationäre Leistungen kombinieren oder gemeinsam erbringen, berücksichtigen, ohne jedoch niedergelassene Haus- und Fachärzte zu benachteiligen. Die Überbrückungsfinanzierung muss auch den Aufbau neuer intersektoraler und insbesondere ambulanter Strukturen an Standorten ohne oder mit deutlich angepasster Krankenhausversorgung unterstützen und darf nicht zu Lasten der ambulanten Versorgung gehen.
3. Zuweisung von Leistungsgruppen an Krankenhäuser
Die Zuweisung von stationären Leistungsgruppen an Plankrankenhäuser darf nicht starr erfolgen, sondern muss an den regionalen Versorgungsbedarf angepasst werden. Bei gesicherter Qualität muss es beispielsweise Sicherstellungskrankenhäusern, nach einer Bedarfsermittlung auf Landesebene, möglich sein, dort tatsächlich benötigte Leistungen anzubieten. Starre Leistungsgruppen sind zudem für belegärztliche Versorgung untauglich.
Die außerdem vorgesehenen sektorübergreifenden Versorger schaffen eine dritte Versorgungsebene und binden andernorts dringender benötigte Hausärzte, ohne die Versorgung tatsächlich zu verbessern. Keine Hausärzte mehr auf dem Land, dafür aber eine „doppelte Hausarztschiene“ in Mittel- und Unterzentren. Das kann es nicht sein.
Die dafür auch noch vorgesehenen Finanzmittel verzerren zudem die Rahmenbedingungen der bestehenden hausärztlichen Versorgung und verschlechtern so im Endergebnis die hausärztliche Versorgung noch weiter.
Insbesondere wenn die geplanten Institutsermächtigungen in überversorgten Gebieten, also zusätzlich zur bestehenden hausärztlichen Versorgung, ausgesprochen würden. Durch diese „doppelte Hausarztschiene“ werden auch die tatsächlichen Versorgungserfordernisse an die stationäre Versorgung aus dem Bereich der vorgeschalteten, ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung nicht bedient.
Das KHVVG muss aus Sicht der KVH daher dringend nachgebessert werden.
Versorgungsrelevante Krankenhausstandorte erfordern eine gezielte Stärkung oder Ertüchtigung, besonders auch im Bereich der belegärztlichen Versorgung, die einen bedeutenden Beitrag zur stationären Versorgung und zur sektorenverbindenden Versorgung in den ländlichen Regionen Hessens leistet.
Die Vorstandsvorsitzenden der KVH, Frank Dastych und Armin Beck, appellieren daher an die hessische Landesregierung: „Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Mitglieder der hessischen Landesregierung, geben Sie diesem Gesetz im Vermittlungsausschuss eine zweite Chance. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Menschen in Hessen auch in Zukunft auf eine gute und zuverlässige ambulante und stationäre Versorgung vertrauen können.“
Ansprechpartner
Karl Matthias Roth
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Stabsstelle Kommunikation
Pressesprecher
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Ansprechpartner
Alexander Kowalski
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Stabsstelle Kommunikation
stv. Pressesprecher
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt