Hygiene in der Praxis: Die KVH berät
Alle Einrichtungen im Gesundheitswesen müssen hygienisch arbeiten, ob niedergelassene/r Ärztin, Arzt, Psychotherapeutin oder Psychotherapeut. Das Infektionsschutzgesetz ist den meisten bekannt, doch da es viele weitere Vorschriften und Verordnungen gibt, ist es oft nicht leicht, im Praxisalltag den Überblick zu behalten.
Gut zu wissen: Hygienevorschriften für Praxen sind umfangreich. Alles, was sie beachten müssen, hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) für ihre Mitglieder in den FAQ Hygiene beantwortet.
Gut beraten in Sachen Hygiene
Im Praxisalltag können verschiedenste Fragen in Sachen Hygiene aufkommen, beispielsweise
- bei der Erstellung des Hygieneplans
- zum Einsatz der Hygieneplan-Module
- zum richtigen Einsatz von Desinfektionsmitteln
- bei der Medizinprodukteaufbereitung
- zur Reinigung von Praxiswäsche
- zum Umgang mit infizierten oder kolonisierten Patientinnen und Patienten
- weil sich eine Aufsichtsbehörde zu einer Begehung der Praxis angemeldet hat und Praxen vorab noch etwas mit einem Experten abklären möchten.
Ein Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin berät KVH-Mitglieder telefonisch. Die Gespräche werden vertraulich behandelt (auch: Anonymität gegenüber dem Gesundheitsamt). Mitglieder der KVH vereinbaren ganz einfach per E-Mail einen Telefontermin mit der Stabsstelle Hygiene. Die E-Mail sollte Stichpunkte zum gewünschten Thema und die Telefonnummer enthalten, unter der Sie am besten erreichbar sind.
Praxen, die sich hygienisch noch besser aufstellen oder die aktuelle Situation überprüfen lassen möchten, berät die KVH vor Ort (für Mitglieder kostenlos): Ein Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin analysiert die Praxis gemeinsam mit dem Praxisteam und schlägt individuelle Lösungen und Verbesserungen vor. So können sich Mitglieder beispielsweise optimal auf eine Praxisbegehung durch das Gesundheitsamt vorbereiten. Termine vergibt die Stabsstelle Hygiene.
Die KVH bietet ihren Mitgliedern regelmäßig Fortbildungen zum Thema Hygiene in der Praxis an.
Jede Praxis muss einen auf die internen Erfordernisse abgestimmten Hygieneplan haben (gesetzlich vorgeschrieben). Dabei geht es neben Reinigungs- und Desinfektionsplan um weitere Komponenten, je nach Spektrum und Schwerpunkt der Praxis. In vermindertem Umfang gilt das auch für psychotherapeutische Praxen. Darüber hinaus müssen alle Mitarbeitenden – auch Reinigungskräfte – auf Basis des individuellen Hygieneplans regelmäßig geschult und in ihre hygienerelevanten Tätigkeiten eingewiesen werden.
Für Mitglieder bietet die KVH Hygieneplan-Module (Muster, Vorlagen) an, die die Erstellung und Handhabung des Hygieneplans erleichtern. Praxen können die für ihre Bedürfnisse wichtigen Dokumente verwenden. Die Module erheben allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit für individuelle Anforderungen und werden auch aufgrund von gesetzlichen Änderungen kontinuierlich ergänzt.
Arztpraxis – das ist ein Muss:
- Reinigungs- und Desinfektionsplan
- Abfallentsorgung
- Flächenreinigung und Desinfektion
- Händehygiene
- Hautdesinfektion
- Umgang mit Stichverletzung
- Unterweisungsnachweis
- Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung
- Infektionsmeldung
- Zubereitung von Injektionslösungen
- Gastroenterologie-Endoskopie (gegebenfalls)
Psychotherapeutische Praxis – das ist ein Muss:
- Reinigungs- und Desinfektionsplan
- Abfallentsorgung
- Flächenreinigung und Desinfektion
- Händehygiene
- Unterweisungsnachweis (wenn Mitarbeiter beschäftigt werden)
Mit Mein PraxisCheck bietet die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einen Selbsttest an, mit dem Ärzte und Psychotherapeuten die Hygiene-Situation in ihrer Praxis analysieren können. Ein positives Ergebnis ist nicht mit einem optimal funktionierenden Hygienemanagement gleichzusetzen. „Mein PraxisCheck“ gibt eher einen Überblick über die vielen Facetten des Hygienemanagements und ermöglicht eine erste Selbsteinschätzung. Mitglieder, die nach dem Check Fragen haben, können sich an die KVH-Stabsstelle Hygiene wenden.