Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jede vertragsärztliche und psychotherapeutische Leistung automatisch durchgeführt und abgerechnet werden. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Zervix-Zytologie ist eine Genehmigung erforderlich. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Diese Genehmigung können Vertragspraxen und ermächtigte Einrichtungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) beantragt werden.

Zervix-Zytologie

Die Zytologie bezeichnet die Lehre vom Aufbau der Zelle und ihrer Funktionen. Vom Gebärmutterhals gewonnene Abstriche (PAP-Abstrich, PAP-Test) können mikroskopisch beurteilt werden. So lassen sich Dysplasien (Krebsvorstufen) an Zellen erkennen, noch Jahre bevor sie bösartig entarten. Ursache für die Zellveränderungen ist die Infektion mit dem Humanen Papillomavirus (HPV).

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Karola Reichert

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6673
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.8(at)kvhessen(.)de

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