Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jede vertragsärztliche und psychotherapeutische Leistung automatisch durchgeführt und abgerechnet werden. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Dialyse ist eine Genehmigung erforderlich. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Diese Genehmigung können Vertragspraxen und ermächtigte Einrichtungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) beantragt werden.

Dialyse

Da Nieren ihre Funktion meist schleichend einstellen, fällt oft erst spät auf, dass die Nierenfunktion nachlässt. Dann können die Nieren ihre Hauptaufgaben (Reinigung und Balance des Wasserhaushalts) bereits nicht mehr (ausreichend) erfüllen. Insbesondere das Gleichgewicht der Mineralstoffe Phosphat und Calcium ist gestört. Die Dialyse, auch Nierenersatztherapie genannt, ist ein Blutreinigungsverfahren und übernimmt dann die wichtigsten Aufgaben der Nieren.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie Dialyse als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 01.10.2024

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