COVID-Impfungen können nicht mehr abgerechnet werden

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) weist darauf hin, dass die aktuelle Vereinbarung für Impfungen gegen COVID-19 zum 30. Juni 2024 endet.

Grund hierfür ist die vertragliche Anlehnung an §3 der COVID-Vorsorgeverordnung, die zum ebenfalls am 30. Juni 2024 ausläuft. Die Vereinbarung können Sie unter der Impfvereinbarung auf der Website der KVH einsehen.

Dies bedeutet, dass ab 1. Juli 2024 keine vertragliche Vereinbarung mehr zwischen der KVH und den Krankenkassenverbänden in Hessen existiert und somit die Impfleistung über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) privat abgerechnet werden muss.

Die KVH verhandelt derzeit mit den Krankenkassen, um schnellstmöglich zu einer Anschlussvereinbarung zu kommen. Sobald diese vorliegt, wird die KVH Sie darüber informieren.

Bitte beachten Sie, dass derzeit noch nicht die neuen, an die zirkulierenden Varianten adaptierten Impfstoffe bezogen werden können. Dies wird wahrscheinlich erst Ende September oder Anfang Oktober 2024 der Fall sein. Insofern prüfen Sie bitte medizinisch, ob in diesen Wochen überhaupt eine Impfung unbedingt notwendig ist.

zuletzt aktualisiert am: 28.06.2024

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen