CoronaImpfV: Abrechnen für Nicht-Mitglieder
Im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) konnten folgende Personen und Institutionen Leistungen als Nicht-Mitglieder mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) abrechnen:
- Betriebsärztinnen und Betriebsärzte,
- Privatarztpraxen,
- Krankenhäuser und
- Vom Öffentlichen Gesundheitsamt (ÖGD) beauftragte Dritte
Mit dem erfolgten Ende der CoronaImpfV können Nicht-Mitglieder keine Leistungen nach der ImpfV mehr erbringen und inzwischen auch nicht mehr neu abrechnen. Sie können nur noch Korrekturen an bereits abgerechneten Leistungen durchführen.
Ansprechpartner
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Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt