Coronavirus in 3D gerendert © Romolo Tavani

Nach der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) konnten Privatarztpraxen, Betriebsärztinnen und -ärzte, Krankenhäuser und vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beauftragte Dritte Impfleistungen mit der KVH abrechnen. 

CoronaImpfV: Abrechnen für Nicht-Mitglieder

Im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) konnten folgende Personen und Institutionen Leistungen als Nicht-Mitglieder mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) abrechnen:

  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte,
  • Privatarztpraxen,
  • Krankenhäuser und
  • Vom Öffentlichen Gesundheitsamt (ÖGD) beauftragte Dritte

Mit dem erfolgten Ende der CoronaImpfV können Nicht-Mitglieder keine Leistungen nach der ImpfV mehr erbringen und inzwischen auch nicht mehr abrechnen oder korrigieren.

Offene Vorgänge bei eingereichten Abrechnungen einsehen

Eine Einsicht ist nur noch während einem noch offenen Vorgang möglich.

Ansprechpartner

Internetdienste

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
internetdienste(at)kvhessen(.)de

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