Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Oktober 2023

Aderlass: Gastroenterologie kann GOP 13505 abrechnen

Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie können für den Aderlass ab dem 1. Oktober 2023 die Gebührenordnungsposition (GOP) 13505 aus dem Unterabschnitt 13.3.4 (Hämato-/Onkologische GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) abrechnen.

Sie können die GOP 13505 bei Patientinnen und Patienten mit einer Hämochromatose (ICD-10-GM: E83.1) oder einer Polycythaemia vera (ICD-10-GM: D45) zusätzlich zur Grundpauschale ansetzen.

Hierzu erfolgt die Änderung der ersten Anmerkung zur GOP 13505 und die Aufnahme einer zweiten Bestimmung zum Unterabschnitt 13.3.4.

Die GOP 13505 ist 18,96 Euro wert (165 Punkte); bundeseinheitlicher Punktwert 2023 ist 11,4915 Cent.

Davor konnten nur Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Hämatologie und Internistische Onkologie die Aderlasstherapie als Einzelleistung mit der GOP 13505 abrechnen. Für alle anderen Fachgruppen ist die Therapie Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen und nicht gesondert berechnungsfähig.

Die gastroenterologische Grundpauschale für Versicherte ab dem 60. Lebensjahr (GOP 13392) wird im Zusammenhang mit der Änderung um einen Punkt auf 176 Punkte abgesenkt.

zuletzt aktualisiert am: 04.08.2023

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

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