Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

EBM-Änderung Januar 2024

Hygiene: Neue Zuschläge bei ambulanten OP

Rückwirkend zum 1. Januar 2024 erhalten Ärztinnen und Ärzte neben ihren ambulanten Operationen neue Zuschläge für den Hygienemehraufwand nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01858, 01859, 01907 und nach den GOP 31020 bis 31082 aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM).

Für die Sterilisation nach GOP 01854 und 01855 wurden die Zuschläge nach den GOP 01858 und 01859 in den Unterabschnitt 1.7.6 des EBM aufgenommen. Ebenso wurde für die Abruptio nach GOP 01904 und 01905 der neue Zuschlag nach GOP 01907 in den Unterabschnitt 1.7.7 des EBM aufgenommen. Zudem wurden bei fast allen GOP aus Abschnitt 31.2 (Ambulante Operationen) Zuschläge (GOP 31020 bis 31082) für den Hygienemehraufwand in den neuen Unterabschnitt 31.2.19 des EBM aufgenommen. Kein Zuschlag ist für die GOP 31350 und 31351 (Kataraktoperationen) sowie für solche GOP, denen kein OPS-Kode im Anhang 2 des EBM zugeordnet sind, vorgesehen.

Die Zuschläge für den Hygienemehraufwand setzt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) den Praxen, in denen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte niedergelassen sind, ab dem ersten Quartal 2024 automatisch zu. Die Vergütung der GOP 01858, 01859, 01907, 31020 bis 31082 soll zunächst extrabudgetär erfolgen.

Ärztinnen und Ärzte haben keinen Anspruch auf die Zuschläge, wenn sie eine Förderung nach § 4 Absatz 9 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) erhalten. Das bedeutet, dass die Zuschläge nicht bei stationären und belegärztlichen Behandlungen berechnungsfähig sind.

Alle neuen Hygienezuschläge hat die KVH in einer Übersicht zusammengefasst.

Genehmigung notwendig

Ärztinnen und Ärzte benötigen für die Erbringung und Abrechnung von ambulanten Operationen eine Genehmigung der KVH nach der Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren nach § 135 Abs. 2 SGB V.

zuletzt aktualisiert am: 26.09.2024

EBM-Begriffe verstehen

Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen