DiGA „companion patella“ und „Orthopy bei Knieverletzungen“
Seit dem 1. Januar 2024 können Ärztinnen und Ärzte neu die DiGA „companion patella“ nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01477 und die DiGA „Ortophy bei Knieverletzungen“ nach GOP 86700 abrechnen.
DiGA „companion patella“ abrechnen
Ärztinnen und Ärzte rechnen die neue GOP 01477 für die Verlaufskontrolle und Auswertung der dauerhaft im DiGA-Verzeichnis nach § 139e SGB V aufgenommenen Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) „companion patella“ ab. Die neue GOP 01477 wurde in den Abschnitt 1.4 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen.
Bisher konnten sie die Verlaufskontrolle und Auswertung für die DiGA „companion patella“ über die Pauschale 86700 aus der Anlage 34 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) abrechnen. Seit dem 1. Januar 2024 rechnen sie die Verlaufskontrolle und Auswertung für die DiGA „companion patella“ nur noch über die neue GOP 01477 ab. Die DiGA „companion patella“ wird aus der Leistungsbeschreibung der Pauschale 86700 gestrichen, um eine doppelte Berechnungsfähigkeit dieser Leistung auszuschließen.
Folgende Fachgruppen können die neue GOP 01477 abrechnen:
- Hausärztinnen und Hausärzte
- Fachärztinnen und Fachärzte für Chirurgie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinderchirurgie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Die neue GOP 01477 ist 7,64 Euro (64 Punkte) wert; bundeseinheitlicher Orientierungspunktwert 2024 ist 11,9339 Cent. Sie soll zunächst extrabudgetär vergütet werden. Sie können die GOP 01477 einmal im Behandlungsfall abrechnen.
Die neue GOP 01477 können sie ausschließlich bei Patientinnen und Patienten ab der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zur Vollendung des 66. Lebensjahres abrechnen. Die DiGA „companion patella“ begleitet Patientinnen und Patienten bei spezifischen Knieschmerzen, beispielsweise bei Patellaspitzensyndrom, patellofemoralem Schmerzsyndrom oder Patella(erst)luxation.
DiGA „Orthopy bei Knieverletzungen“: Vergütung geregelt
Seit dem 1. Januar 2024 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die Pauschale 86700 für die Verlaufskontrolle und Auswertung der in Anlage 34 zum BMV-Ä und vorläufig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommenen DiGA „Orthopy bei Knieverletzungen“ abrechnen.
Rechnen sie die Pauschale 86700 ab, geben sie die Pharmazentralnummer (PZN) der DiGA im Feld „freier Begründungtext“ (Feldkennung 5009) an. Die Leistung 86700 ist einmal im Behandlungsfall, bei Anwendung mehrerer DiGA entsprechend der Anzahl der DiGAs mehrfach abrechenbar. Die Pauschale rechnen sie je digitaler Gesundheitsanwendung höchstens zweimal im Krankheitsfall ab.
„Orthopy bei Knieverletzungen“ ist eine digitale Gesundheitsanwendung für Patientinnen und Patienten mit einem Riss des vorderen Kreuzbandes und/oder Meniskusschädigungen. Die Orthopy App begleitet Patientinnen und Patienten vor, während und nach einer orthopädischen Behandlung.
EBM-Begriffe verstehen
Zu speziellen Begriffen im EBM haben unsere Mitglieder immer wieder Fragen. Die KVH hat kurz und knapp in einer Übersicht zusammengefasst, was sie bedeuten.
Ansprechpartner
EBM-Hotline
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt