Eine Frau sitzt vor einem Schreibtisch. Sie telefoniert mit einem Handy während sie Dokumente liest. © kupicoo

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rechnen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ihr Honorar einmal im Quartal nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung ab, die die Daten prüft und sie wiederum mit der Krankenkasse der Patientinnen und Patienten abrechnet.

Geriatrie abrechnen – so geht's

Die Leistungen zur Versorgung geriatrischer Patientinnen und Patienten sind geregelt im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM). Da sich Mitglieder immer wieder die Frage stellen, welche Leistung in welcher Konstellation und wann abgerechnet werden kann, gibt dieser Artikel einen Überblick über

Hausärztliche geriatrische Versorgung

Über den Abschnitt 3.2.4 EBM können Hausärztinnen und Hausärzte bei ihren geriatrischen Patientinnen und Patienten die folgenden Gebührenordnungspositionen (GOP) abrechnen.

GOPInhaltHinweisBewertung
03360Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment; Erhebung/ Beurteilung unter anderem der Selbstversorgungsfähigkeiten und der Mobilität Einmal im Behandlungsfall; höchstens zweimal im Krankheitsfall 14,00 Euro* (113 Punkte)
03362 Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex Einmal im Behandlungsfall. Einleitung/ Koordination der Behandlung; erst berechnungsfähig, wenn die Ergebnisse aus GOP 03360 und/ oder aus GOP 30984 vorliegen. 21,56 Euro* (174 Punkte)

*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2025 (12,3934 Cent)

Spezialisierte Geriatrie

Die Leistungen für die spezialisierte geriatrische Diagnostik (Abschnitt 30.13 EBM) sind für Patientinnen und Patienen mit einem besonders aufwändigen geriatrischen Versorgungsbedarf bestimmt. Spezialisierte Geriaterinnen und Geriater ermitteln den individuellen Behandlungsbedarf von Patientinnen oder Patienten und erstellen einen Behandlungsplan. Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt (in der Regel hausärztlich tätig), die oder der die Überweisung ausgestellt hat, nutzt diesen dann für das Einleiten und Koordinieren geeigneter, wohnortnaher Therapiemaßnahmen.

GOPInhaltHinweisBewertungWer darf abrechnen?
30980Vorabklärung durch die überweisende Hausärztin bzw. den überweisenden Hausarzt

einmal im Krankheitsfall

23,92 Euro*

(193 Punkte)
Überweisende Hausärztin bzw. überweisender Hausarzt sowie in Ausnahmefällen in Kooperation mit der Hausärztin/ dem Hausarzt: Fachärztin/ Facharzt für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Nervenheilkunde sowie Vertragsärztin/ Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie
30981Vorabklärung durch die spezialisierte geriatrische Vertragsärztin oder den spezialisierten geriatrischen Vertragsarzt beziehungsweise die geriatrische Institutsambulanz (GIA)

einmal im Krankheitsfall

15,86 Euro*

(128 Punkte)
Spezialisierte geriatrische Vertragsärztin oder spezialisierter geriatrischer Vertragsarzt**
30984

Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments.

Die zweimalige Berechnung im Krankheitsfall setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.

einmal im Krankheitsfall

107,95 Euro*

(871 Punkte)
Spezialisierte geriatrische Vertragsärztin oder spezialisierter geriatrischer Vertragsarzt**
30985Zuschlag für länger dauernde Durchführung im Anschluss an GOP 30984 Dauert die Durchführung länger als 60 Minuten, können je weitere vollendete 30 Minuten Zuschläge jeweils bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnet werden. Dies dient dazu, den sinkenden Arztzeitanteil abzubilden. Dieser entsteht zum Beispiel durch Einbindung von Heilmittelerbringern wie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.bis zu zweimal im Krankheitsfall

39,53 Euro*

(319 Punkte)

 
30986Zuschlag für länger dauernde Durchführung im Anschluss an GOP 30985 Dauert die Durchführung länger als 60 Minuten, können je weitere vollendete 30 Minuten Zuschläge jeweils bis zu zweimal im Krankheitsfall berechnet werden. Dies dient dazu, den sinkenden Arztzeitanteil abzubilden. Dieser entsteht zum Beispiel durch Einbindung von Heilmittelerbringern wie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeutenbis zu zweimal im Krankheitsfall

28,26 Euro*

(228 Punkte)

 
30988Einleitung und Koordination der Therapiemaßnahmen nach einem weiterführenden geriatrischen Assessment als Zuschlag zu GOP 03362, 16230, 16231, 21230 und 21231

einmal im Krankheitsfall

8,06 Euro*

(65 Punkte)

Weiterbehandelnde Hausärztin bzw. weiterbehandelnder Hausarzt sowie in Ausnahmefällen in Kooperation mit der Hausärztin/ dem Hausarzt: Fachärztin/ Facharzt für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Nervenheilkunde, sowie vom Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie

*gemäß bundeseinheitlichem Orientierungspunktwert 2025 (12,3934 Cent)

**Vertragsärztinnen und Vertragsärzte mit Zusatzbezeichnung Geriatrie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Geriatrie; für Innere Medizin mit Schwerpunkt Geriatrie; für Innere Medizin / Physikalische und Rehabilitative Medizin / Allgemeinmedizin mit geriatrischer Qualifikation

zuletzt aktualisiert am: 03.12.2024

Geriatrie abrechnen

Variante 1: Hausärztin bzw. Hausarzt und spezialisierte Geriaterin bzw. spezialisierter Geriater sind zwei Personen in zwei verschiedenen Praxen
Variante 2: Hausärztin bzw. Hausarzt und spezialisierte Geriaterin bzw. spezialisierter Geriater sind zwei Personen in einer/m BAG/MVZ
Variante 3: Hausärztin bzw. Hausarzt und spezialisierte Geriaterin bzw. spezialisierter Geriater sind eine Person

Ansprechpartner

EBM-Hotline

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7777
ebm-hotline(at)kvhessen(.)de

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