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Ambulantes Operieren: Förderzuschläge erweitert
Ambulantes Operieren: Förderzuschläge erweitert
Zum 1. Januar 2024 können Ärztinnen und Ärzte im Rahmen der Förderung der Ambulantisierung die Zuschläge zu ambulanten Operationen für weitere operative Eingriffe abrechnen. Hierzu erfolgt auch eine Anpassung des Anhang 2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).