Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie Ambulante Operationen (AOP) brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Außerklinische Intensivpflege

Die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft ist bei Menschen notwendig, die künstlich beatmet werden müssen oder eine Trachealkanüle haben, da es jederzeit zu lebensbedrohlichen Situationen kommen kann. Bisher wurden die betroffenen Patientinnen und Patienten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege versorgt. Jetzt werden sie in die außerklinische Intensivpflege überführt. Es ist eine besondere Qualifikation für die Erhebung und Verordnung nachzuweisen.

Potenzialerhebung

Verordnung

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie die außerklinische Intensivpflege als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag für die Potenzialerhebung beziehungsweise einen Antrag für die Verordnung bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

Seit dem 1. Dezember 2022 können Sie neue Leistungen für die Potenzialerhebung in der außerklinischen Intensivpflege abrechnen. Ab dem 1. Januar 2023 können Sie außerdem neue Leistungen für die Verordnung der außerklinischen Intensivpflege abrechnen.

 

zuletzt aktualisiert am: 01.03.2024

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Fragen zur Formularversorgung?

Die KVH informiert hessische Vertragsarzt- und -psychotherapiepraxen darüber, wo und wie sie Praxismaterial bestellen, sowie über aktuelle Formular-Änderungen und speziell zu Muster 62 A-C (außerklinische Intensivpflege).

Ansprechpartner

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt/Main

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-78713
qs.FB6(at)kvhessen(.)de

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