Corona-Tests abrechnen für Nicht-Mitglieder
Im Rahmen der TestV konnten nicht nur Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Labore Leistungen über die Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) abrechnen, sondern auch KVH-Nicht-Mitglieder wie
- der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD),
- Privatarztpraxen
- Zahnarztpraxen
- Apotheken
- Rettungs- und Hilfsorganisationen
Die TestV endete zum 28. Februar 2023. Danach können Nicht-Mitglieder keine Leistungen nach der TestV mehr erbringen und inzwischen auch nicht mehr neu abrechnen. Sie können nur noch Korrekturen an bereits abgerechneten Leistungen durchführen.
Korrekturen an Abrechnungen vornehmen
Korrekturen erfassen Sie über Ihren regulären Account. Die Anleitungen für die Korrekturen der einzelnen Satzarten hat die KVH für Sie aufbereitet:
Ansprechpartner
Internetdienste
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt